24 x NEU im Jahr 2024

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2023/2024 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

#1 Blackbox für Auto Pflicht

 

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1* und N1* gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 über einen Event Data Recorder (EDR) verfügen. Dieser Recorder ist in der Regel im Airbag-Steuergerät eingebaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Zu den erfassten Informationen gehören unter anderem:

  • Geschwindigkeit
  • Motordrehzahl
  • Airbag-Status (wurde er ausgelöst?)
  • Lenkwinkel
  • Waren die Fahrzeuginsass:innen angeschnallt?

Diese Daten dienen dazu, nach einem Unfall eine präzisere Rekonstruktion des Geschehens zu ermöglichen. Der EDR zeichnet zwar kontinuierlich auf, die Daten werden jedoch verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich im Fahrzeug, der EDR erstellt keine Videoaufnahmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfallanalysen zu verbessern.

*Zur Klasse M1 gehören Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw), zur Klasse N1 Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die für die Güterbeförderung ausgelegt sind. Für weitere Fahrzeugklassen kommt die EDR-Pflicht zum 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029.

#2 Bürgergeld

 

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent - von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften erhalten 506 Euro pro Partner. Kinder und Jugendliche erhalten je nach Altersstufe 39 bis 51 Euro mehr als bisher.
Zudem gibt es etwas mehr Geld für den Schulbedarf wie Taschenrechner und Hefte: für das erste Schulhalbjahr 130 statt bisher 116 Euro und für das zweite 65 statt 58 Euro.

#3 Cannabis: Legalisierung kommt

 

Ab dem 1. April 2024 soll der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter gewissen Einschränkungen straffrei sein. Erwachsene dürfen zukünftig bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen. Im Rahmen des privaten Eigenanbaus wird der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt sein. Eine strafrechtliche Verfolgung soll erst bei einem Besitz von über 30 Gramm im öffentlichen Raum und über 60 Gramm im privaten Raum erfolgen.

#4 CO2-Preis

 

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

#5 E-Autos

 

2024 können keine neuen Förder-Anträge für den Erwerb eines E-Autos mehr gestellt werden. Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Wer schon eine zugesagte Förderung hat, die bis zu 4500 Euro betragen kann, verliert diese aber nicht.

#6 Einwegpfand Milchflaschen

 

Ab dem Jahr 2024 wird die bestehende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgedehnt, wie es in der neuesten Novelle des Verpackungsgesetzes vorgesehen ist. Für diese Produkte wird zukünftig ein Pfand in Höhe von mindestens 25 Cent erhoben.

#7 Elterngeld

 

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

#8 E-Rezept Pflicht

 

Die bisherigen rosa Papier-Rezepte wurden durch elektronische Rezepte ersetzt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel zukünftig ausschließlich in Form von E-Rezepten. Diese können mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über eine App oder durch einen Papierausdruck eingelöst werden.

#9 Führerscheintausch

 

Führerscheinbesitzer, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, mussten diesen bis 19. Januar 2024 gegen den neuen Führerschein im Kartenformat umtauschen. Wer dies nicht bis Stichtag erledigt hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 €.

#10 Grundfreibetrag

 

Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.

#11 Heizungsgesetz

 

Ab Januar 2024 müssen in den meisten neu errichteten Gebäuden Heizsysteme installiert werden, die einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie aufweisen. Zunächst gilt dies für Neubaugebiete. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen.

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#12 HU-Plakette

 

Fahrzeuge mit grüner "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2024 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine blaue Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2026 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).

Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung überzieht, riskiert je nachdem wie lange die Frist verstrichen ist zwischen 15 und 60€ und ev. einen Punkt in Flensburg.

#13 Kinderreisepass

 

2024 erfolgt keine Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen mehr. Seit 1. Januar 2024 gilt für Kinder das gleiche wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU reicht der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Eltern müssen für Ihre Kinder also einen regulären biometrischen Reisepass beantragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

#14 Kinderunterhalt – neue Düsseldorfer Tabelle

 

Ab 2024 gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle" mit höheren Richtwerten zum Unterhalt für Kinder. Volljährige Kinder haben nun zum Beispiel Anspruch auf mindestens 689 Euro im Monat, das sind 61 Euro mehr als bisher. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht mehr zu Hause leben, bleibt jedoch unverändert bei 930 Euro.

Gleichzeitig steigt aber auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige: für nicht erwerbstätige Väter und Mütter auf 1.200 Euro statt bisher 1.120 Euro, für Erwerbstätige auf 1.450 statt 1.370 Euro.

#15 Kinderzuschlag

 

Familien mit sehr niedrigem Einkommen können unter bestimmten Bedingungen mit einer potenziellen Erhöhung der finanziellen Unterstützung rechnen. Der maximale Kinderzuschlag steigt von 250 Euro auf 292 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Lebensumständen der Familie ab. Personen, die bereits Kinderzuschlag beziehen oder einen Antrag gestellt haben, müssen nichts weiter unternehmen, da der Betrag automatisch angepasst wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

#16 Kranken- und Rentenversicherung

 

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf 62.100 Euro jährlich, beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 69.300 Euro im Jahr bzw. 5.775 Euro im Monat. Wer ein höheres Bruttogehalt hat, kann sich privat krankenversichern lassen.

#17 Ladekabel einheitlich

 

Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen, E-Reader … mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Maßnahme dient der Umsetzung einer EU-Vorgabe, die darauf abzielt, Elektroschrott zu reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit zu steigern.

#18 Mehrwertsteuer Gastro

 

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

#19 Mindestlohn

 

Der Mindestlohn steigt 2024 von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

#20 Minijobber

 

2024 steigt die Verdienstgrenze für Minijobber auf 538 Euro im Monat, da auch der Mindestlohn steigt. Dieser Schritt des Gesetzgebers stellt sicher, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht reduzieren müssen und weiterhin dauerhaft bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten können.

#21 Pflegegeld erhöht

 

Das Pflegegeld steigt 2024 um fünf Prozent. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent vorgesehen.

#22 Renten

 

Die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen, es ist laut offizieller Prognose mit einer Erhöhung um ca. 3,5% zu rechnen. Genau feststehen wird der tatsächliche Wert im Frühjahr.

Die Altersgrenze stieg zu Jahresbeginn auf 66 Jahre für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für alle später Geborenen erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten, bis 2031 die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.

#23 „Tethered cap“

 

Ab Juli 2024 müssen Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks über eine fest angebrachte, nicht abtrennbare Verschlusskappe verfügen. Zu dieser Zeit wird die Verwendung von sogenannten "Tethered Caps" (angebundenen Kappen) verpflichtend für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, wie zum Beispiel Wasser, Limonade und Milch. Die neue Regelung wird durch eine EU-Richtlinie initiiert, die für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen soll.

#24 Winterreifen

 

Ab dem 1. Oktober 2024 werden ausschließlich Reifen mit dem "Alpine-Symbol" als Winterreifen anerkannt, erkennbar an einer Schneeflocke und einem Berg. Diese Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr gestattet, bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen zu verwenden, die nur mit einer "M+S"-Kennzeichnung versehen sind.


 
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