Das ist neu für Unternehmer 2024

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2023/2024 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft, wir haben einige der unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

Einkommensteuer

Der Tarifsatz der 4. Stufe sinkt auf 40 %. Zusätzlich werden die Tarifgrenzen der ersten bis vierten Stufe an die Inflationsrate angepasst.

FlexKapG: Neue Gesellschaftsform

Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich eine neue Gesellschaftsform – die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Sie ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und GmbH. Sie kann relativ einfach mit einem Mindeststammkapital von 10.000 € gegründet werden. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Beteiligung von Mitarbeitern und anderen Geldgebern am Unternehmen - vorausgesetzt dies ist vorab im Gesellschaftsvertrag festgehalten und geregelt. Somit können Unternehmenswert-Anteile ausgegeben werden, ohne den Geldgebern ein Stimmrecht bei der Gesellschaftsversammlung einzuräumen. Eine Ausfallshaftung und Nachschusspflicht haben diese nicht, sehr wohl steht ihnen eine Teilhabe am Gewinn und am Liquidationserlös zu. Ab einer bestimmten Größe der FlexKapG muss allerdings ein Aufsichtsrat bestellt werden.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages wurde von 30.000 € auf 33.000 € erhöht.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2024 bei 518,44 € monatlich.

Informationspflicht

Seit 2018 sind Dienstgeber verpflichtet, teilzeitbeschäftige ArbeitnehmerInnen zu informieren, wenn im Betrieb Arbeitsplätze frei und ausgeschrieben werden, bzw. neu geschaffen werden. Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen.
Neu ist, dass bei Missachtung dieser Informationspflicht die teilzeitbeschäftigte Arbeitskraft Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber hat.

Kinderbetreuung: Zuschuss durch Arbeitgeber

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung sind von der Lohnsteuer befreit. Bisher waren es 1.000 €, diese Grenze wurde auf 2.000 € angehoben.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer sinkt auf 23 Prozent.

Meisterprüfung gebührenfrei

Für die Meister- und Befähigungsprüfungen fallen seit heuer weder beim Erst- noch beim Zweitantritt Gebühren an. Dies gilt auch rückwirkend: Prüfungsgebühren, die ab dem 1. Juli 2023 entrichtet wurden, werden refundiert.

NIS-2-Richtlinie

Die Cybersicherheits-Richtlinie "NIS2" ist am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für weit mehr Unternehmen als bisher in bestimmten Sektoren (z.B. Energie, Transport, Abfallwirtschaft, etc.) konkrete Mindeststandards für Cybersicherheit und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Vorwiegend betroffen sind mittlere und große Unternehmen, aber auch kleine Unternehmen können im Bereich Digitale Infrastruktur, als Lieferanten oder wenn sie essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten sind, betroffen sein.

HIER können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen erfasst ist.

ORF-Beitrag

Mit 1. Jänner 2024 wurde die GIS-Gebühr durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Diesen ORF-Beitrag müssen auch alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen leisten. Für die Höhe des Beitrags ist die Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr ausschlaggebend.
EPU sind nicht beitragspflichtig, sie bezahlen bereits als Privatperson an ihrem Hauptwohnsitz.
Vorsicht: Achten Sie bei den kommenden Zahlungsaufforderungen genau auf den Absender. Es besteht die Gefahr, dass Trittbrettfahrer diese Änderungen für betrügerische Absichten nützen.

Pensionsantritt

Angehoben wird das gesetzliche Frauenpensionsalters (derzeit 60 Jahre) und schrittweise an das der Männer (65 Jahre) herangeführt. In Folge werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst.

Sachbezug Verschärfung

Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Falls die CO2-Emissionen gemäß den Fahrzeugpapieren einen bestimmten Grenzwert überschreiten, müssen in der Regel zwei Prozent anstelle von 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Ab dem Jahr 2024 wird der bisherige CO2-Grenzwert für erstmalig zugelassene Firmenfahrzeuge auf 129 Gramm pro Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) gesenkt. Für zuvor erstmalig zugelassene Fahrzeuge bleibt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung gültig. Bei Elektrofahrzeugen fällt weiterhin kein Sachbezug an.

 

 


 
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