Frauen nicht nur in der Alterspension mit deutlich geringeren Leistungen

 

Wie jedes Jahr war der Weltfrauentag am 8. März auch heuer wieder von vielen Forderungen und Versprechungen geprägt. In der gesetzlichen Pensionsversicherung werden diese - erfahrungsgemäß - leider sehr rasch auch wieder vergessen. Mütter warten immer noch auf die bereits seit vielen Jahren versprochene automatische Aufteilung von Pensionsansprüchen (Pensionssplitting). Dass diese dringend notwendig wäre, zeigt die größte Lücke unter den „Gendergaps“. Frauen haben im Jahr 2022 mit 1.313 Euro durchschnittlicher Rentenhöhe um 41,09 Prozent weniger als Männer (2.229 Euro brutto pro Monat) erhalten. Die geschlechterspezifische Einkommensdifferenz führt allerdings nicht nur im hohen Alter zu unterschiedlichen Geldansprüchen, auch bei anderen Sozialversicherungsleistungen müssen Frauen tendenziell mit deutlich geringeren Beträgen auskommen. Welche das sind und wo man auf private Vorsorgemaßnahmen ein besonderes Augenmerk legen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Frauen mit geringeren Sozialversicherungsleistungen

Einer Studie zur Verteilung der Vermögenswerte zufolge besitzen Frauen in Österreich im Schnitt um 23 Prozent weniger als Männer. Bei den Einkünften (Gender Pay Gap) liegt die im Jahr 2022 gemessene Differenz bei 17 Prozent zulasten des weiblichen Geschlechts. Weil das aktuelle Einkommen auch die Bemessungsgrundlage für viele Sozialversicherungsleistungen ist, drohen auch hier vielen Frauen im Ernstfall entsprechende Minderleistungen.

 

So würde beispielsweise ein Teilzeiteinkommen einer alleinerziehenden Mutter beim Bezug von Kranken-, Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe nochmals drastisch reduziert werden. Auch die gesetzliche Rente nach einem Arbeitsunfall würde am Einkommen des letzten Kalenderjahres bemessen entsprechend bescheiden ausfallen. Führt eine schwere, irreparable Krankheit zu einer kompletten Arbeitsunfähigkeit, wird die gesetzliche Pension aus dem gesamten Durchschnittslebenseinkommen errechnet. Und fällt für Frauen mit 1.050 Euro pro Monat brutto um über 24 Prozent geringer als im Durchschnitt für Männer (1.389 Euro pro Monat) aus.

 

Nur bei den Hinterbliebenenpensionen haben weibliche Bezieherinnen mit durchschnittlich 879 Euro brutto pro Monat deutlich höhere Werte als männliche Witwer (379 Euro). Hier profitieren Frauen ironischerweise davon, dass die Witwenrenten von den höheren Pensionsansprüchen ihrer verstorbenen Ehemänner abgeleitet werden.

 

Pensionsansprüche im Überblick

 

Pensionsform Männer Frauen Differenz
Alterspension 2.229 € 1.313 € -41,09%
Arbeitsunfähigkeitspension 1.389 € 1.050 € -24,41%
Witwen-/Witwerpension 397 € 879 € 121,41%

 

Nicht nur Teilzeiteinkünfte, sondern die gesamte Arbeitskraft absichern

Leider wird bei privaten finanziellen Absicherungsmaßnahmen der Fokus oft nur auf den Vollzeitverdiener gelegt. Dabei wird gerade bei einem schlimmen Unfall oder einer schweren Krankheit unterschätzt, was Teilzeitbeschäftigte neben ihrer Erwerbstätigkeit noch an Arbeitsleistungen erbringen. Aufgrund entsprechend geringerer geldmäßiger Absicherungen in der gesetzlichen Sozialversicherung ist es absolut empfehlenswert, die Versicherungssummen beispielsweise bei privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsvorsorgen in der Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung und den zugrundeliegenden finanziellen Lücken zu wählen. Gerade im Zuge von Scheidungen bzw. Trennungen sollte auf die gesetzlichen Absicherungsdefizite besonders Augenmerk gelegt werden.

 

Tipp – Rechtzeitig informieren und handeln

Beim Thema Absicherungslücken in der gesetzlichen Sozialversicherung sollte man sich geschlechtsunabhängig nicht auf politische Versprechen verlassen und sich vor allem nicht nur auf die Alterspension fokussieren. Leider lauern in jüngeren Jahren viel größere Gefahren, die einen finanziellen „Supergau“ verursachen können.

 

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(Datenquelle:Datenquelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Bundesministerium für Soziales)

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