Stürmische Zeiten: Unwetterschäden nehmen zu
Auch in Europa sind Extremwetterlagen keine Seltenheit mehr. Die Grunddeckung in Versicherungsverträgen bietet für solche Ereignisse keinen Schutz, kann aber um Elementarschaden-Bausteine erweitert werden.
Unwetter im Vormarsch
Bereits bei Windgeschwindigkeiten ab 62 Kilometern pro Stunde bzw. 8 Beaufort Windstärke können Zweige von Bäumen abbrechen und Gegenstände umgeworfen oder angehoben werden. Legt der Sturm an Stärke zu, kann er dicke Äste abreißen oder Dachziegel und Kaminhauben aus der Verankerung lösen; Wind ab circa 90 Kilometern pro Stunde deckt mitunter ganze Dächer ab, entwurzelt Bäume und wirbelt schwere Lasten durch die Luft. Allein für Sturm- und Hagelschäden zahlten die Versicherungen im vergangenen Jahr in Deutschland rund 2,7 Milliarden Euro an Kunden mit entsprechender Policen-Absicherung aus.
Beispiel Sturm
Per Versicherungspolice lassen sich sowohl direkte als auch indirekte Sturmschäden ab 8 Beaufort Windstärke in verschiedenen Bereichen abdecken. Pkw-Halter können Sturmfolgen per Teil- oder Vollkasko im Kfz-Versicherungsvertrag absichern, etwa wenn das Fahrzeug im Sturm umkippt oder von umstürzenden Bäumen getroffen wird. Hausbesitzer benötigen eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Gebäuden und fest eingebauten Gebäudebestandteilen übernimmt – also auch für Sanitäranlagen, fest verlegte Böden und Einbaumöbel sowie für Reparaturen an Dach, Boden und Wänden, falls Regen durch undicht gewordene Dächer eindringt. Werden Hausratsgegenstände oder bewegliches Inventar wie Elektrogeräte, Vorräte oder Möbel zerstört, leistet eine Hausratpolice Ersatz.
Beispiel Starkregen
Die Überschwemmungen der letzten Jahre und Monate zeigen, dass Extremwetterereignisse zunehmen – ebenso wie die verursachten Schäden in Milliardenhöhe. Schließen Sie wetterbedingte Schadensfälle in Ihre Verträge ein, um Gebäude und Inventar abzusichern. Zwar sind Grundwasser und Sturmflut in der Regel nicht inkludierbar, sehr wohl aber Schäden bei Überschwemmung und Rückstau, nach Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Erdfall oder durch Schneedruck, Lawinenabgänge und Vulkanausbrüche. Lassen Sie sich über geeignete Vorsorgemöglichkeiten beraten – Sie sind jedenfalls gut beraten, Ihren Versicherungsschutz um Elementarschäden zu erweitern!
Melden Sie sich bei Ihrem/Ihrer EFS Vermittler/in - er/sie ist gerne für Sie da!
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