Zugverspätungen: Das sind Ihre Rechte, wenn es nicht nach Plan läuft
Zugfahren ist eine der umweltfreundlichsten und entspanntesten Methoden, um von A nach B zu gelangen. Die Möglichkeit, während der Fahrt zu arbeiten oder sich zurückzulehnen und die Landschaft zu genießen, macht Zugfahren besonders attraktiv. Zugverspätungen und Ausfälle können Reisepläne jedoch erheblich beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Ihre wichtigsten Fahrgastrechte, die Ihnen helfen, bei solchen Unannehmlichkeiten bestmöglich vorbereitet zu sein.
⇒ Recht auf Information: Sie haben jederzeit Anspruch auf klare Informationen über die Gründe der Verspätung, die voraussichtliche Wartezeit und die Weiterreiseoptionen.
⇒ Entschädigungen bei Verspätungen: Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises für die betroffene Teilstrecke. Bei einer Verspätung von über 120 Minuten steigt dieser Anspruch auf 50% des Fahrpreises.
⇒ Weiterreise und Umleitung: Sollte Ihr Zug erheblich verspätet sein, können Sie wählen, ob Sie Ihre Reise unter ähnlichen Reisebedingungen fortsetzen, eine alternative Route wählen oder zum Ausgangsort zurückkehren möchten.
⇒ Unterstützung bei langen Wartezeiten: Bei Verspätungen ab 60 Minuten steht Ihnen Unterstützung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Falls notwendig, auch eine Übernachtung und der Transport zwischen Bahnhof und Unterkunft.
⇒ Volle Rückerstattung bei Ausfall: Sollte Ihr Zug ausfallen oder sich so erheblich verspäten, dass Sie von der Reise absehen möchten, können Sie eine volle Erstattung des Fahrpreises für den betroffenen Abschnitt oder die gesamte Fahrt beantragen.
Achtung: Entstand die Verspätung oder der Ausfall höherer Gewalt, z. B. ein Unwetter, gibt es keine Entschädigung.
Wenden Sie sich bei Verspätungen oder Ausfällen umgehend an das Servicepersonal am Bahnhof oder den Kundendienst des Verkehrsanbieters. Diese sind nicht nur Ihre erste Anlaufstelle für aktuelle Informationen, sondern helfen Ihnen auch bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und Ansprüche.
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Tipp: Als Inhaber einer Jahrskarte oder des Klimatickets können Sie sich HIER für Rückvergütungen bei Verspätungen registrieren.
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