Sturmschäden durch Outdoor-Möbel: Wer haftet?

 

Wenn ein orkanartiger Sturm Möbel vom Balkon oder der Terrasse weht und dabei Schäden verursacht, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ein Urteil des Landgerichts Hagen (4 O 111/22) verdeutlicht, wer in solchen Fällen haftet.

 

→ Der Fall

Am 21. August 2023 wurde ein geparkter Pkw durch umherfliegende Terrassenmöbel beschädigt. Der Schaden belief sich auf über 12.000 Euro. Der Kfz-Halter forderte daraufhin Schadenersatz vom Besitzer der Gartenmöbel, da seine eigene Kaskoversicherung nicht den gesamten Schaden deckte.

 

→ Die Argumentation

Der Möbelbesitzer hatte die Möbel mit Spanngummis gesichert und argumentierte, dass diese Sicherung ausreichend gewesen sei. Bisher hätten die Spanngummis bei Stürmen immer gehalten.

 

→ Das Urteil

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Trotz der Sicherung durch Spanngummis befand das Landgericht Hagen, dass der Möbelbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Angesichts der deutlichen Sturmwarnungen hätte er stärkere Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa die Verwendung von Spanngurten oder das Einlagern der Möbel.

 

Höhere Gewalt?

Das Gericht erkannte keine höhere Gewalt an. Aufgrund der Sturmwarnungen hätte der Möbelbesitzer mit heftigen Böen rechnen müssen. Da die Spanngummis nicht ausreichten, lag eine Pflichtverletzung vor.

 

Zum Glück versichert

Da der Möbelbesitzer eine Privathaftpflicht-Versicherung hatte, übernimmt diese den Schaden. Eine solche Versicherung schützt mehrfach: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und kommt für gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auf.

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
EFS Euro Finanz Service Vermittlung AG

Wallstraße 7, D-55122 Mainz
+49 6131 58 388-0
mail@efs-ag.de
www.efs-ag.de
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Da wir Ihren Namen/Ihre Adresse im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes als potentiellen Interessenten für unsere Produkte und Leistungen gespeichert haben, erlauben wir uns, mit der Anfrage an Sie heranzutreten, ob wir Sie auch in Zukunft über unser Leistungsangebot informieren dürfen. Angesichts der doch immer wieder gegebenen Zusammenarbeit gehen wir davon aus, dass Sie dazu Ihre Zustimmung erteilen. Sollten Sie wider Erwarten keine Zusendungen bekommen wollen, klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Bildnachweis  | © envato elements