Sturmschäden durch Outdoor-Möbel: Wer haftet?
Wenn ein orkanartiger Sturm Möbel vom Balkon oder der Terrasse weht und dabei Schäden verursacht, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ein Urteil des Landgerichts Hagen (4 O 111/22) verdeutlicht, wer in solchen Fällen haftet.
→ Der Fall
Am 21. August 2023 wurde ein geparkter Pkw durch umherfliegende Terrassenmöbel beschädigt. Der Schaden belief sich auf über 12.000 Euro. Der Kfz-Halter forderte daraufhin Schadenersatz vom Besitzer der Gartenmöbel, da seine eigene Kaskoversicherung nicht den gesamten Schaden deckte.
→ Die Argumentation
Der Möbelbesitzer hatte die Möbel mit Spanngummis gesichert und argumentierte, dass diese Sicherung ausreichend gewesen sei. Bisher hätten die Spanngummis bei Stürmen immer gehalten.
→ Das Urteil
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Trotz der Sicherung durch Spanngummis befand das Landgericht Hagen, dass der Möbelbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Angesichts der deutlichen Sturmwarnungen hätte er stärkere Maßnahmen ergreifen müssen, wie etwa die Verwendung von Spanngurten oder das Einlagern der Möbel.
Höhere Gewalt?
Das Gericht erkannte keine höhere Gewalt an. Aufgrund der Sturmwarnungen hätte der Möbelbesitzer mit heftigen Böen rechnen müssen. Da die Spanngummis nicht ausreichten, lag eine Pflichtverletzung vor.
Zum Glück versichert
Da der Möbelbesitzer eine Privathaftpflicht-Versicherung hatte, übernimmt diese den Schaden. Eine solche Versicherung schützt mehrfach: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und kommt für gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auf.
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