Nutzung fremder Pkw
Wenn Sie mit einem geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Pkw einen Schaden verursachen, wird dieser durch die Privathaftpflicht nicht übernommen.
Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind durch die Kfz-Haftpflicht des Halters abgesichert. In der Privathaftpflicht gilt eine Formulierung, die als Benzinklausel oder Kraftfahrzeugklausel bekannt ist und diese Schäden ausschließt. In Premiumverträgen werden allerdings Schäden, die Sie einem Dritten beim Be- oder Entladen zufügen, eingeschlossen.
Bei Kasko-Schäden an dem Fahrzeug wird in Premiumverträgen der Schutz nochmals erweitert. So sind Einschlüsse für die Übernahme der Selbstbeteiligung der Vollkasko, der Mehrkosten durch die Rabattrückstufung und des entstandenen Schadens bei Falschbetankung möglich.
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