Photovoltaik = Teil der Zukunft

 

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen geht überplanmäßig voran. Das Millionendächerprogramm der Regierung sieht vor, eine Million Dächer durch PV-Anlagen als dezentrale Solarkraftwerke zu erschließen. 42,5 Prozent sind geschafft, mehr sollen und werden folgen.

 

Um den Errichtungs-Boom der letzten Jahre nicht abreißen zu lassen, werden auch 2024 neue PV-Anlagen mittels Investitionsförderungen gestützt. Für private PV-Anlagen gilt seit 1.1.2024 eine Umsatzsteuerbefreiung. Endlich eine einfache, praktikable Lösung statt aufwendiger Förderbürokratie.

 

Förderungen für Betriebe

Für Betriebe steht weiterhin der EAG-Investitionszuschuss zur Verfügung. Der dritte Fördercall für 2024 startet am 7. Oktober 2024 und endet am 21. Oktober 2024. Die Förderhöhe ergibt sich aus der Leistungsfähigkeit der PV-Anlage bzw. Kapazität des PV-Speichers. Je kWp beträgt der höchstzulässige Fördersatz zwischen 140 und 195 Euro.

 

Versicherung nicht vergessen

Bei der Planung Ihrer PV-Anlage denken Sie bitte auch kurz an Ihren Versicherungsmakler. Die Errichtung und der Betrieb der PV-Anlage sind dem Bestandsversicherer zu melden. Einerseits, um den Schutz der Haftpflicht sicherzustellen. Andererseits stellen die neuen Solarkraftwerke größere Vermögenswerte dar, die Wind und Wetter ausgesetzt sind. Deren Wert ist bei bestehenden, oder neuen Sachversicherungen unbedingt zu berücksichtigen.

 

Eine komplexe PV-Anlage besteht aus der Tragekonstruktion, PV-Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Stromspeicher und Trafos. Darüber hinaus darf auf die Stromverkabelung und alle erforderlichen Installations- und Montagekosten nicht vergessen werden. Zur Absicherung dieses Solarkraftwerkes empfiehlt sich, egal ob die PV-Anlage frei steht oder am Dach montiert bzw. darin integriert ist, eine eigene Photovoltaikversicherung.

 

Ausfall kommt teuer

Die PV-Anlage ist gegen unvorhergesehene plötzliche Beschädigungen oder Zerstörung gedeckt. Dies kann beispielsweise infolge mechanischer Gewalt, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Blitzschlag oder Hagel passieren. Eine Beschädigung der PV-Anlage kann zu deren Ausfall führen, infolgedessen kann es zu Betriebsunterbrechungsschäden kommen, da kein Strom erzeugt werden kann. Es kann weder Strom verkauft noch selbst verbraucht werden und es muss teurerer Strom zzgl. Netzgebühren eingekauft werden.

 

Wird das Dach genutzt und ist dieses sanierungsbedürftig, sind bei so manchem Anbieter De- und Remontagekosten der völlig intakten PV-Anlage versichert. Auch Folgeschäden an Dächern und Fassaden infolge ersatzpflichtiger Schäden an der PV-Anlage können mitversichert werden.

 

Sie haben kürzlich in eine PV-Anlage installiert oder befinden sich gerade in Planung? Melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie bezüglich Möglichkeiten, Grenzen der einzelnen Deckungen, Selbstbehalte und Prämienhöhe.

 

 

Weiterführende Links:

→ Rekordausbau Erneuerbare

→ BMK_Factsheet_PV_UA

→ EAG Abwicklungsstelle

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