Für gewinnbringende Kapitalanlage gibt es kein Höchstalter
Ab welchem Alter ist es eigentlich zu spät, noch etwas anzusparen? Diese Frage beschäftigt nicht nur viele Menschen, die nur mehr wenige Jahre bis zur Alterspension haben. Nicht selten erhöht sich erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres der persönliche finanzielle Spielraum, weil beispielsweise die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen oder eine verhältnismäßig hohe monatliche Rate für einen Wohnbaukredit nach erfolgter Rückzahlung gänzlich wegfällt. Nicht nur in Anbetracht der aktuell nach wie vor sehr hohen Teuerung ist es grundsätzlich nie zu spät, Geld gewinnbringend anzulegen bzw. bereits vorhandenes Kapital gegen die Inflationsentwertung zu schützen. Pauschalrezepte dafür gibt es allerdings keine. Am besten nutzt man eine unabhängige Anlageberatung, um seine Finanzsituation nach seinen persönlichen Sparzielen und dem damit verbundenen Kapitalbedarf auszurichten.
Nicht auf den Ansparzeitraum, sondern auf den Verfügungszeitpunkt achten
Bei der Wahl der passenden Ansparform ist nicht vordergründig entscheidend, wie lange man regelmäßig Geld zur Seite weglegen möchte, sondern wann das Kapital voraussichtlich benötigt wird. Angenommen eine 60-jährige Person hat nach Wegfall der monatlichen Kreditrate 500 Euro im Monat zum Ansparen frei und möchte damit für die Alterspension ab dem 65. Lebensjahr noch gewinnbringend vorsorgen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine namhafte Auszahlung aus der Abfertigungsvorsorge zu erwarten, zusätzlich läuft auch ein Pensionsvorsorgevertrag aus. Es könnte sich aus der individuellen Finanzplanung ergeben, dass mit dem zum 65. Lebensjahr zur Verfügung stehenden Kapital voraussichtlich bis zum 80. Geburtstag das Auslangen gefunden werden kann. Damit muss der monatliche Sparplan bis zum 65. Lebensjahr mit 500 Euro nicht als 5-jährige Sparform betrachtet werden, sondern kann mit einem rund 20-jährigen Anlagehorizont (80. Lebensjahr) mit höheren Ertragsperspektiven in eine ganzheitliche Vorsorgestrategie eingebunden werden.
Spareinlagenanteil im Ruhestand meist zu hoch
Viele Pensionsversicherungsverträge beinhalten die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung. Speziell in Österreich gibt es eine sehr starke Tendenz zur Auszahlung des Guthabens, sobald ein Vertrag das formelle Laufzeitende erreicht hat. Meist wird in solchen Fällen dann das Kapital zu Beginn der Pensionsphase auf Sparkonten geparkt, um daraus die gesetzliche Rente entsprechend aufzubessern. Bei genauerer Betrachtung ist der Verfügungszeitraum über das angesparte Pensionskapital ein insgesamt aber sehr langer. Eine derzeit 65-jährige Frau hat eine statistische Restlebenserwartung von über 21 Jahren. Und bis zumindest dahin sollte natürlich das angesparte Kapital ausreichen. Je höher die Inflation, desto wichtiger ist aber auch das Pensionskapital gegen einen Kaufkraftverlust zu schützen. Auf reinen Sparkonten war das bereits vor dem Rekordanstieg der Inflationsrate nicht mehr möglich.
Liquiditätsbedarf ganzheitlich planen und Erträge optimieren
Etwas Wichtiges gleich vorweg: Eine langfristig ausgerichtete Kapitalanlage bedeutet grundsätzlich nicht, dass es keinen Zugriff auf das Guthaben bei einem unvorhersehbaren kurzfristigen Bedarf gibt. Höhere Ertragschancen sind tendenziell mit größeren Schwankungen des Kapitals verbunden und daher sollten solche Veranlagungen im Idealfall eine längere Laufzeit haben. Je nach persönlicher Gesamtsituation sollte das für die nächsten 3 bis 5 Jahre benötigte Zusatzkapital in der Pension mit möglichst geringen bzw. keinen Schwankungen und daher auch überwiegend auf Sparkonten veranlagt werden. Über 5 Jahre hinaus lohnt es sich bereits mit moderaten Kursausschlägen die Chancen von Kapitalmarktveranlagungen zu nutzen. Für Guthaben, welche voraussichtlich länger als 10 Jahre nicht benötigt werden, können zugunsten höherer Ertragschancen tendenziell auch etwas größere Schwankungen in Kauf genommen werden. Oder unabhängig von der Risikoausrichtung steuerliche Vorteile in Form einer Versicherungsveranlagung generiert werden. Während die Kapitalertragsteuer auf Zinsen bzw. Kursgewinne von Bankprodukten 25 bis 27,5 Prozent beträgt, werden bei Versicherungsveranlagungen nur die einbezahlten Prämien mit 4 Prozent besteuert, Kursgewinne durch z. B. Investmentfonds sind komplett steuerfrei.
Tipp: Einen ganzheitlichen Finanzplan erstellen
Weder für Ansparvorhaben noch für die Optimierung von bestehenden Anlageguthaben gibt es ein Höchstalter. Selbst wenn man sich seit Jahren im Ruhestand befindet und auf das angesparte Kapital bereits zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards zugreifen muss, können immer noch Maßnahmen zur Verbesserung der Veranlagungssituation getroffen werden.
Datenquellen: Statistik Austria
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