Helfende Hände: Kein gesetzlicher Schutz bei Unfällen
Wenn Verwandte oder Freunde bei Renovierungsarbeiten helfen, stellt sich oft die Frage, ob sie im Falle eines Unfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf gibt darüber nun Klarheit (S 6 U 284/20).
Das Urteil: Kein Schutz für familiäre Helfer
Das Sozialgericht Düsseldorf entschied: Enge Verwandte, die bei Renovierungsarbeiten helfen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall betraf einen Mann, der seinem Schwiegersohn bei der Renovierung half und dabei verunglückte. Trotz der schweren Verletzungen, die er erlitt, lehnte die Berufsgenossenschaft seine Forderung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ab.
Die Begründung: Familiäre Gefälligkeit statt Wie-Beschäftugung
Laut Gericht handelte es sich bei der Hilfeleistung um eine familiäre Gefälligkeit. Das besondere Pflichtverhältnis gemäß § 1618 a BGB zwischen Eltern und Kindern beeinflusste die Entscheidung maßgeblich. Solche Tätigkeiten, die durch das verwandtschaftliche Verhältnis geprägt sind, gelten nicht als Wie-Beschäftigung und sind daher nicht unfallversichert.
Absicherung für Bauhelfer
Für Bauherrn, die sicherstellen möchten, dass alle Helfer – ob Freunde, Verwandte oder Nachbarn – im Falle eines Unfalls abgesichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Bauherrn und Bauhelfer. Diese kann auch den Bauherrn und dessen Ehepartner mit einschließen.
Darüber hinaus gibt es weitere Risiken auf einer Baustelle, die abgesichert werden sollten. Dazu gehören die Haftung des Bauherrn gegenüber Dritten und die Absicherung von Baumaterialien oder bereits fertiggestellten Gewerken gegen Schäden durch Brand oder andere Risiken.
Fazit
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass familiäre Hilfsleistungen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Bauherrn sollten daher frühzeitig geeignete private Versicherungen abschließen, um sich und ihre Helfer umfassend abzusichern.
Ihr EFS Vermittler/Ihre EFS Vermittlerin berät Sie gerne zur richtigen Absicherung für Bauherrn und Helfer!
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