September 2024
 

 

 

Equal Pension Day fiel heuer auf den 6. August

 

Lediglich um zwei Tage später als noch im Vorjahr wurde der „Equal Pension Day 2023“ heuer am 6. August ausgerufen. Zu diesem Datum haben männliche Pensionisten bereits so viele Bruttopensionszahlungen erhalten, wie Rentnerinnen im Gesamtjahr 2024 bekommen werden. In absoluten Zahlen bedeutet das im Durchschnitt 2.372 Euro brutto pro Monat für Männer und mit 41,32 Prozent weniger 1.392 Euro für Frauen.

 

Diese generell unrühmlichen statistischen Daten weisen auch enorme bundesländerspezifische Differenzen auf. Beim negativen Spitzenreiter Vorarlberg wird der Equal Pension Day bereits am 12. Juli um über zwei Monate früher als in Wien (am 15. September) festgemacht. Wahrscheinlich nicht zufällig in unmittelbarer Nähe der Nationalratswahlen bekannte sich die Politik heuer sogar besonders lautstark wieder verbal dazu, die geschlechterspezifische Leistungslücke zu schießen. Nachdem sich der Equal Pension Day seit 2015 aber gerade einmal um 11 Tage nach hinten verschoben hat, sollten die Hoffnungen auf eine fairere Verteilung nicht übertrieben hoch angesiedelt werden.

 

Geringe Frauenpensionen haben vielschichtige Ursachen

Es ist nicht nur die oftmals schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber Männern für die gleiche Arbeit. Der „Equal Pay Day“, der die entsprechende Einkommensungleichheit ausdrückt, wurde im Vorjahr am 31. Oktober ausgerufen. Mit 16,9 Prozent betrug die geschlechterspezifische Differenz dabei weniger als die Hälfte des Pensionsbereichs.

 

Zweifelsfrei sind längere Teilzeitbeschäftigungen in Zusammenhang mit der Kindererziehung ein Brandbeschleuniger für auseinander wachsende Pensionsansprüche. Es gibt aber auch noch weitere Faktoren, die sich in diesem Zusammenhang negativ bemerkbar machen:

  • Geringerer Stundenlohn
  • Deutlich mehr Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
  • Kinderbetreuung ohne Erwerbseinkommen
  • Früherer Antritt der Alterspension (im Jahr 2023 faktisch um 1,9 Jahre, dadurch kürzere Beitragszahlung = geringere Leistung)
  • Die letzten Pensionsreformen, die vor allem Teilzeitbeschäftigte (sogar Jahrzehnte rückwirkend) schlechter gestellt haben

 

Pensionshöhe je nach Bundesland unterschiedlich

 

Besonders auffällig sticht Vorarlberg heraus. Während Männer hier über die höchste Durchschnittspension in Österreich mit 2.560 Euro monatlich verfügen, bilden Frauen mit 1.268 Euro das Schlusslicht. Naturgemäß hat das die mit Abstand größte Differenz von 50,47 Prozent zur Folge. In Wien dagegen führen die Frauen das Pensionsranking mit 1.597 Euro ganz klar an, was bei einer österreichweit unterdurchschnittlichen Höhe der Männerrenten zur geringsten Differenz von 30,81 Prozent führt. Negativ bemerkenswert ist jedenfalls, dass außer in Wien kein Bundesland eine geringere Pensionsdifferenz als 40 Prozent vorweisen kann.

 

 

   

 

Tabelle: Durchschnittspensionen brutto per 12/2023 ohne zwischenstaatliche Leistungen und Ausgleichszulagen

 

Regelpensionsalter für Frauen wurde ab heuer erhöht

Paradoxerweise führt auch ein grundsätzlich sehr positiv besetztes Privileg zu geringeren Pensionsleistungen für das weibliche Geschlecht. Frauen durften bis Ende 2023 bzw. bis zum Geburtsdatum 31.12.1963 im Gegensatz zu Männern (65. Lebensjahr) mit dem 60. Lebensjahr ihre gesetzliche Alterspension antreten. Das wiederum rächt sich bei der Höhe der Rente, weil dadurch weniger lange in das Pensionssystem eingezahlt wird. Mit Beginn des heurigen Jahres wird das gesetzliche Pensionsalter für Frauen von 60 sukzessive bis 2028 auf das 65. Lebensjahr von Männern angeglichen. Wer nach dem 30.06.1968 geboren wurde, ist somit punkto Rentenantritt geschlechtsunabhängig vom gleichen Regelwerk erfasst. Eine bahnbrechende Annäherung der Pensionsansprüche darf man sich allerdings aus diesem Umstand heraus leider nicht erwarten.

 

Tipp – Rechtzeitig informieren und handeln

Beim Thema Alterspension sollte man sich nicht auf politische Versprechen verlassen, sondern innerhalb der Familie nach möglichst optimalen Lösungen suchen. Dabei sollte man sich auch in Begleitung eines Finanzexperten mit den Grundlagen des österreichischen Pensionssystems auseinandersetzen, um ein realistisches Bild zu erhalten, mit welcher Rentenhöhe man rechnen darf.

 

 

 

Datenquelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Bundesministerium für Soziales, Statistik Austria

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
VFB Versicherungsmaklerbüro GesmbH
Versicherung Finanzierung Beratung
Mühltalerstraße 29, 8700 Leoben
 
Tel.: +43 3842 45 105-0
Fax: +43 3842 45 105-80
office@vfb.at | www.vfb.at
 
 
 

 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden. GISA-Zahl: 20376581
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements