September 2024
 

 

 

Verspätete Schadenmeldung? Das kann teuer werden!

 

Ob Unfall, Wasserschaden oder ein Einbruch ... ein Schaden ist schnell passiert! Zum Glück hat man für diesen Fall vorgesorgt und ist (hoffentlich) ausreichend versichert. Doch wie schnell muss man den Schaden der Versicherung melden? Wer denkt, dass es reicht, wenn man sich „irgendwann“ darum kümmert, kann einen teuren Fehler machen.

 

Unverzüglich handeln lautet die Devise

Die Pflicht zur Schadenmeldung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und diese besagen in der Regel, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, Schäden unverzüglich zu melden.

 

Was bedeutet „unverzüglich“?

Im rechtlichen Sinne bedeutet unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet das, dass eine Schadenmeldung nicht beliebig aufgeschoben werden darf. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Versicherungen zeitnah über Schäden informiert werden müssen, um den Sachverhalt korrekt prüfen und gegebenenfalls schnell handeln zu können.

Achtung: in den jeweiligen Versicherungsbedingungen können je nach Versicherungsart besondere Meldevorschriften bestehen (z. B. in der Rechtsschutzversicherung).

 

Die Konsequenzen einer verspäteten Schadenmeldung

Eine verspätete oder unterlassene Schadenmeldung kann dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht teilweise oder sogar vollständig befreit ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch die verspätete Meldung der Schaden vergrößert oder die Feststellung des Schadens erheblich erschwert wird. Je länger eine Schadenmeldung hinausgezögert wird, desto schwieriger wird es für die Versicherung, eine ausreichende Prüfung des Schadens vorzunehmen und diesen korrekt zu beurteilen.

 
Was ist im Schadensfall zu tun?

 

#1) Dokumentieren: Machen Sie Fotos und notieren Sie sich den Ablauf der Schadensereignisse.

#2) Begrenzen: Unternehmen Sie alles Notwendige bzw. Machbare, um weitere Schäden zu verhindern.

#3) Melden: Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung!

 

 

Fazit

Eine schnelle Schadenmeldung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse. Wer unverzüglich handelt, vermeidet Ärger und stellt sicher, dass die Versicherung optimal unterstützen kann. Verzögerungen hingegen können zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

 

Melden Sie uns Schäden am besten sofort und sichern Sie sich so Ihre Ansprüche!

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Manfred Gigler
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Sajach 37, 8424 Gabersdorf
 
Tel.: +43 3452 74368
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