Online shoppen: Wie Sie Betrugsmaschen stoppen
Wer im Internet einkauft, sollte seine Rechte kennen – und betrügerische Absichten unseriöser Anbieter erkennen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
» Informationen einholen
Kennt man einen Anbieter und hat mit ihm bereits positive Erfahrungen gemacht, bleibt das Risiko wohl überschaubar. Ist man jedoch auf bisher ungekannten Webseiten unterwegs und nicht sicher, ob man einem Händler vertrauen soll, prüfen Sie Impressum und Konditionen: Wie hoch sind die Lieferkosten, werden Garantie und Lieferzeiten angegeben, wie lassen sich Reklamationen und Rücksendungen abwickeln? Begeisterte Kommentare angeblicher Käufer sind womöglich manipuliert, um zum Kauf zu verleiten. Unabhängige Plattformen wie konsument.at, watchlist-internet.at oder Trustpilot informieren über unseriöse Geschäftspraktiken so mancher Webshops – findet sich Ihr Anbieter auf solchen Listen, verzichten Sie besser auf eine Bestellung!
» Ärger mit der Lieferung
Bleibt die Zustellung der bestellten Ware aus, ist es Aufgabe des Webshops, nachzuforschen, wo das Paket verblieben ist. Für den Transport sind nicht Sie verantwortlich: Lassen Sie sich nicht an den Lieferdienst verweisen, sondern verlangen Sie bei Verlust der Sendung eine erneute Zustellung! Kommt Ihr Paket beschädigt an, dokumentieren Sie den Schaden sofort per Foto, senden Sie eine Reklamation an den Händler und bestehen Sie auf Umtausch. Erhalten Sie das Falsche bzw. entspricht das Gelieferte nicht dem Bestellten, stellen Sie das ebenfalls klar und verlangen Sie eine Nachlieferung.
» Zustell- und Rücktrittsfristen
Ihr Paket kommt zu spät an? Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen Sie Ihre online-Bestellung binnen 30 Tagen erhalten und können bei Nichtlieferung mit einer Nachfrist von üblicherweise ein bis zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten. Generell genießen Sie – ohne Gründe dafür angeben zu müssen – bei online abgeschlossenen Verträgen ein kostenloses 14-tägiges Rücktrittsrecht, das Sie am besten schriftlich geltend machen; ein bereits bezahlter Kaufpreis muss Ihnen dann rückerstattet werden. Ausnahmen gibt es allerdings bei individuell nach Kundenwunsch gestalteten Produkten.
Achtung: Für den Fall einer Warenrücksendung lohnt es sich, im Vorhinein das Kleingedruckte zu lesen! Manche Shops weisen dezent darauf hin, dass die Kosten einer Rücksendung vom Kunden zu tragen sind. Bestellen Sie zu diesen Bedingungen keinesfalls Großgeräte oder Möbel, denn die Versandkosten bei Nichtgefallen oder Reklamationen können – insbesondere ins Ausland – sehr teuer kommen.
» Gewährleistung und Widerruf
Ihr Gerät funktioniert nicht einwandfrei, hat versteckte Mängel oder die Qualität entspricht nicht der Beschreibung? Bei einem Produktmangel haben Sie auch nach Ablauf der Rücktrittsfrist Anspruch auf Gewährleistung bzw. auf Reparatur oder Umtausch.
Ist die neue Ware ebenfalls nicht fehlerfrei, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder auf Preisreduktion bestehen.
Übrigens: Zur Wahrung Ihres Widerspruchsrechts dürfen Sie die bestellte Ware zwar auspacken und in gewissem Umfang testen, nicht aber intensiv benutzt haben.
Bei Second Hand Artikeln, etwa elektronischen wiederaufbereiteten Geräten, können sich Händler bei gravierenden Mängeln nicht darauf berufen, dass es sich ja um Gebrauchtware handelt. Sie müssen ausdrücklich Fehler an der Ware, die über normale Gebrauchsspuren hinausreichen, vor dem Verkauf erwähnen. Ohne diesen Hinweis stehen Ihnen Umtausch, Preisreduktion oder Vertragsauflösung zu.
» Zur sicheren Bezahlung
Seriöse Online-Shops bieten verschiedene Zahlungsarten an. Am sichersten ist der Kauf auf Rechnung, da Sie erst nach Eingang Ihrer Bestellung überweisen. Erhalten Sie keine oder falsche Ware, müssen Sie nicht bezahlen bzw. bei bereits erfolgter Begleichung per Kreditkarte oder PayPal die Rückbuchung des Kaufpreises einfordern. Bei Transfers über PayPal können Sie über den eingeräumten Käuferschutz versuchen, Ihr Geld zurückzubekommen. Vermeiden Sie unbedingt jedoch die Funktion „PayPal Freunde und Familie“, denn diese Variante schließt den Käuferschutz aus und ist deshalb bei Betrügern beliebt. Auch nach Kreditkartenzahlung existieren bei Reklamationen oder Falschlieferungen nur eingeschränkte Möglichkeiten für eine Rückbuchung. Man hat auf ein solches „Chargeback“ keinen rechtlichen Anspruch und ist meist auf „Good Will“ der Kreditkartengesellschaft angewiesen. Am besten stehen noch die Chancen bei Nichtlieferung bestellter Ware.
» Vorsicht Betrug!
Geraten Sie bei Direktüberweisungen an einen Fake-Anbieter, ist das Geld verloren und eine Klage zwecklos. Verdächtig wird es, wenn Sie die Website verlassen sollen und per Email oder Chat zur Überweisung womöglich auch noch über Western Union oder MoneyGram aufgefordert werden. Allerhöchste Vorsicht ist geboten, wenn Sie – selbst bei Hinweis auf Rückbuchungsmöglichkeiten – nur per Vorkasse oder mit Bitcoins bezahlen können: In diesem Fall sind Betrüger am Werk!
» Der Billigtrick
Freuen Sie sich nicht zu früh, wenn Sie vermeintliche Schnäppchen im Internet finden: Kriminelle fischen mit Lockangeboten vor allem für Markenprodukte und Designerware nach Kunden, die ihnen „auf den Leim“ gehen. Die Webshops sind professionell gestaltet und das Impressum wartet mit gültigen – meist gestohlenen – Unternehmensdaten auf. Es kann auch vorkommen, dass diese Shops den echten Markenshops täuschend echt „nachgebaut“ sind. Es ist schwierig, solche Betrüger zu entlarven: Einzig die geforderte Vorauszahlung ist ein Warnzeichen; was schließlich ankommt, ist meist – nichts. Manchmal erhalten geprellte Kunden ein Päckchen, das statt der bestellten Ware billigen Ramsch enthält, denn solche Fehllieferungen mindern noch einmal Ihre Chancen auf Rückbuchung des Kaufpreises.
» Von Privat an Privat
Im Privatbereich gelten generell andere Regeln. Kaufen Sie im Internet von „Privat“, ist das Rücktrittsrecht außer Kraft, ebenso kann die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen sein. Sollte die versandte Ware unterwegs verloren gehen, tragen die Käufer das Transportrisiko. Betrugsfälle sind in diesem Umfeld nicht selten: Werden Sie also auf Plattformen wie Willhaben, eBay & Co fündig, sollten Sie die persönliche Abholung der Ware samt Geldübergabe vereinbaren – Sie können bei der Gelegenheit das angestrebte Produkt im Vorfeld auch gleich besichtigen und Geräte auf ihre Funktion hin testen.
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