Vermögen besser verschenken oder vererben?
Aus Angst vor heiklen Fragen vom Finanzamt oder auch vermeintlich hohen Steuern schieben viele Menschen in Österreich die Übertragung speziell von größeren Vermögenswerten hinaus. Wenngleich derzeit heiße politische Diskussionen zur Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer laufen, sind beide Abgaben seit 1. August 2008 zumindest derzeit nicht zu bezahlen. Das gilt zumindest für die Übertragung von Geldvermögen (Bargeld, Spar- oder Girokontoguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Gold, Kryptowährungen, etc.) oder beweglichen Gütern wie Fahrzeugen, Kunstgegenständen bzw. einer Wohnungseinrichtung. Bei Immobilien dagegen gibt es mit der Grunderwerbsteuer eine entsprechende Abgabe durch die Hintertür, die von der Höhe her bei Schenkungen und der Übereignung aus einem Todesfall gleich hoch ausfällt. Eine Vermögensübergabe sollte jedenfalls gut durchdacht und umsichtig geplant werden.
Meldepflicht für größere Schenkungen
Übersteigt der Gegenwert des Geschenks den Betrag von 50.000 Euro innerhalb eines definierten Verwandtschaftskreises oder an den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin, ist eine entsprechende Meldung mittels Formular oder elektronisch (FinanzOnline) beim Finanzamt abzugeben. Der Wert von etwaigen nicht eindeutig wertmäßig definierbaren Gütern wie Autos, Schmuck oder Unternehmensanteilen darf geschätzt werden. Fällt der Geschenknehmer nicht unter die Verwandtschaftsregelung, liegt die Meldeschwelle bei 15.000 Euro, wobei hier Schenkungen bis zu dieser Summe über 5 Jahre aufgerechnet werden. Die Abgabe der Schenkungsmeldung ist binnen einer Frist von 3 Monaten ab der Vermögensübergabe durchzuführen. Derartige Meldungen zielen nicht primär darauf ab, dass das Finanzamt kritische Fragen dazu stellt, sondern dienen dem Beschenkten vordergründig als Nachweis der Mittelherkunft. Wegen der Einhaltung von Geldwäschebestimmungen ist die Vorlage einer Schenkungsmeldung im Zuge eines größeren Kapitaltransfers bei einer Bank inzwischen sogar eine sehr wichtige Grundlage.
Kosten und Dauer von Erbschaften beachten
Im Zuge einer Erbschaft erübrigt sich unabhängig von der Höhe eine separate Meldung an das Finanzamt. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass die Abhandlung einer Erbschaft und damit die Verfügungsmöglichkeit bei einem größeren Vermögen in der Regel zumindest ein paar Monate dauert. Kommen bei einem nicht professionell oder gar nicht erstellten Testament noch innerfamiliäre Streitigkeiten hinzu, kann sich ein Verlassenschaftsverfahren noch viel länger hinziehen. Im Gegensatz zur Schenkung müssen bei der Abhandlung einer Erbschaft durch einen Notar auch noch dessen Kosten berücksichtigt werden, die an der Höhe des hinterlassenen Vermögens bemessen werden. Sollte ein sehr schlechter Gesundheitszustand zum Verlust der Geschäftsfähigkeit führen, ist es zu spät noch wichtige Regelungen zu treffen und wäre wohl eine Schenkung davor besser gewesen. Das gilt es insbesondere bei Immobilienvermögen zu bedenken, wo wegen eines nicht mehr selbst handlungsfähigen Eigentümers etwaige wichtige Entscheidungen nicht mehr ohne gerichtliche Zustimmung getroffen werden können.
Übertragung von Immobilienvermögen
Mit Jänner 2016 wurden die gesetzlichen Regelungen für Immobilienschenkungen und -erbschaften neu erlassen. Egal, ob innerhalb der Familie oder an den Lebenspartner mit gemeinsamem Hauptwohnsitz eine Immobilie verschenkt oder günstig verkauft wird, die Basis für die Grunderwerbsteuer bildet der tatsächliche, fiktive Verkehrswert des Objekts. Für dessen Berechnung stehen mehrere Verfahren offen, welche in der Regel vom Errichter des Kaufvertrags oder von einem Steuerberater vorgenommen werden. Liegt der ermittelte Wert unter 250.000 Euro beträgt der Steuersatz 0,5 Prozent, für weitere bis zu 150.000 Euro beläuft sich die Steuer dann auf 2,0 Prozent. Jener Wert, der über 400.000 Euro liegt, wird mit Standardsteuersatz von 3,5 Prozent wie bei einem „normalen“ Kauf abgerechnet. Sollte man sich in einer Lebens- oder Ehegemeinschaft vor der Errichtung eines gemeinsamen Hauses befinden und das Grundstück noch im Alleineigentum stehen, sollte über eine rasche Übertragung des Hälfteanteils vor Baubeginn nachgedacht werden. Bereits während der Bauphase fallen aufgrund eines höheren Gegenwertes der Liegenschaft mehr Abgaben im Falle einer Schenkung an. Und generell gilt es zu berücksichtigen: Je länger man mit einer Schenkung wartet, desto mehr steigt in der Regel der Wert der Immobilie und desto höher fällt somit die Steuer aus.
Tipp – Vermögensübergabe rechtzeitig und professionell planen
Eine Schenkung sollte nicht rein aus steuerlichen Gründen vorschnell durchgeführt werden. Insbesondere bei der Eigentumsübertragung einer selbst genutzten Wohnimmobilie ist eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar besonders wichtig. Hier können auch gute Absicherungsmaßnahmen für den Geschenkgeber, wie beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht, vereinbart werden. Dennoch bietet die Übergabe von Vermögenswerten vor dem Tod auch viele Vorteile, und durch den Einsatz von Versicherungsprodukten können noch weitere Optimierungen getroffen werden.
Sehr gerne beraten wir Sie zur Vermögensübergabe durch Schenkungen bzw. begleiten Sie mit entsprechenden Kapitalanlageformen dazu maßgeschneidert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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