Neuerungen von A-Z in 2025
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2024/2025 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.
Amtsgeheimnis - großteils - ade
Ab September 2025 wird Bürgerinnen und Bürgern durch das neue Informationsfreiheitsgesetz ein verfassungsgesetzlich verankertes Recht auf Information gegenüber dem Staat eingeräumt. Öffentliche Stellen sind zudem verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse – etwa Gutachten, Studien oder Verträge – in einem zentralen Informationsregister zu veröffentlichen. Ausgenommen sind lediglich Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
CO2-Bepreisung
Die CO2-Bepreisung in Österreich steigt 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Das führt zu einem Anstieg der Preise an den Tankstellen: Diesel wird um etwa drei Cent teurer, Eurosuper 95 um rund zwei Cent. Insgesamt betragen die CO2-Kosten inklusive Umsatzsteuer dann etwa 15 Cent pro Liter Benzin und 16,5 Cent pro Liter Diesel.
Echtzeit-Überweisungen
Ab 9. Jänner 2025 müssen Banken in der EU Echtzeitüberweisungen (max. 10 Sekunden bis zur Gutschrift) empfangen können, ab 9. Oktober muss auch der Versand möglich sein. Dabei dürfen keine Zusatzkosten im Vergleich zu herkömmlichen Überweisungen entstehen, und das Service muss 365 Tage im Jahr rund um die Uhr verfügbar sein. Zudem sollen Kundinnen und Kunden Limits pro Tag oder pro Überweisung festlegen können.
Einheitliche Verpackungsmüllsammlung
Ab 1. Jänner 2025 werden in ganz Österreich Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt – neu für Vorarlberg, Tirol, Burgenland, Steiermark und Teile Oberösterreichs. Damit ist das Sammelsystem österreichweit einheitlich.
Nähere Informationen dazu finden Sie → hier
Einwegpfand
Ab 1. Jänner 2025 ist für jede Plastikflasche und Getränkedose ein Pfand von 25 Cent zu entrichten. Es gilt für alle Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von 100 Millilitern bis zu drei Litern. Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. An jedem Verkaufsort, an dem diese gekennzeichneten Behälter angeboten werden, müssen sie auch zurückgenommen werden. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhalten Sie das eingesetzte Geld zurück.
Kurze grafische Beschreibung: → So funktioniert das Pfandsystem
Bis Ende des Jahres gilt eine Übergangsfrist. Getränke in Einwegverpackungen ohne Pfandlogo dürfen bis Ende Dezember ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor April 2025 abgefüllt wurden. Nähere Informationen dazu finden Sie → hier
Elektroautos - Förderung
Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, kann man sich bis zum 31. Mai noch für das Förderprogramm der E-Mobilitätsoffensive für Private registrieren. Privatpersonen erhalten dabei bis zu 5000 Euro für den Kauf eines Elektroautos und bis zu 2300 Euro für E-Motorräder. Ladeinfrastruktur wie Wallboxen und Ladekabel wird mit bis zu 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1800 Euro.
→ Detaillierte Information
Familienbeihilfe & Co
Die Familienbeihilfe wird erhöht:
von 132,30 € auf 138,40 € für Kinder ab der Geburt
von 141,50 € auf 148 € für Kinder ab dem dritten Geburtstag
von 164,20 € auf 171,80 € für Kinder ab dem 10. Geburtstag
von 191,60 € auf 200,40 € für Kinder ab dem 19. Geburtstag
Die Mehrkindzuschläge werden angehoben:
von 8,20 € auf 8,60 € für zwei Kinder
von 20,20 € auf 21,10 € für drei Kinder
von 30,70 € auf 32,10 € für vier Kinder
von 37,20 € auf 38,90 € für fünf Kinder
von 41,50 € auf 43,40 € für sechs Kinder
von 60,30 € auf 63,10 € für sieben Kinder und jedes weitere Kind
Die Zuverdienstgrenze von volljährigen Kindern zur Familienbeihilfe steigt von 16.455 € auf 17.212 € pro Jahr.
Das Schulstartgeld wird von 116,10 € auf 121,40 € angehoben.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, steigt von 67,80 auf 70,90 Euro.
Finanz-Online
Ab Herbst 2025 wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline verpflichtend. Zukünftig sollen auch Live-Chat und Video-Termine möglich sein.
Allgemein Info zur Zwei-Faktor-Authentifizierung finden Sie → hier
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf monatlich 551,10 Euro angehoben.
Homeoffice-Neuerung: Ab jetzt heißt es Telearbeit
Ab 2025 wird Homeoffice in Österreich flexibler und künftig als „Telearbeit“ bezeichnet. Arbeiten ist dann – nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – ortsunabhängig möglich, etwa auch in einem Café. Die jährliche Pauschale von 300 Euro für bis zu 100 Telearbeitstage bleibt weiterhin bestehen.
Immobilienkredite
Die KIM-Verordnung, die seit 2022 strenge Kriterien für Immobilienkredite vorgibt (mind. 20 % Eigenmittel und max. 40 % der Rückzahlungsrate vom Nettoeinkommen), läuft Mitte 2025 aus. Ab dann sind diese Vorgaben nur noch Empfehlungen, was Kredite leistbarer machen und die Bauwirtschaft ankurbeln soll.
Kilometergeld / Tagesgeld Inlandsreisen
Ab 2025 beträgt das Kilometergeld für alle Verkehrsmittel 50 Cent pro Kilometer (bisher waren es 42 Cent). Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird auf 30 Euro erhöht, das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsreisen beträgt ab 1. Jänner 17 Euro.
Kleinunternehmerinnen und -unternehmer
Die Kleinunternehmergrenze wird von derzeit 35.000 Euro auf 55.000 Euro pro Jahr erhöht. Zudem können Kleinunternehmer zukünftig immer von der vereinfachten Rechnungsausstellung Gebrauch machen. Das gilt bisher nur bei Rechnungsbeträgen bis maximal 400 Euro.
Klimaticket
Der Preis für das Klimaticket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro.
Lohnsteuertabelle 2025
Einkommen (2024) |
Einkommen (2025) |
Steuersatz |
bis 12.816 Euro |
bis 13.308 Euro |
0 % |
bis 20.818 Euro |
bis 21.617 Euro |
20 % |
bis 34.513 Euro |
bis 35.836 Euro |
30 % |
bis 66.612 Euro |
bis 69.166 Euro |
40 % |
bis 99.266 Euro |
bis 103.072 Euro |
48 % |
bis 1.000.000 Euro |
bis 1.000.000 Euro |
50 % |
ab 1.000.000 Euro |
ab 1.000.000 Euro |
55 % |
→ Hier können Sie die neue Höhe des Netto-Gehalts berechnen.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Kosten für die motorbezogene Versicherungssteuer bei neuen Erstzulassungen im Schnitt um 35 Euro jährlich. Besonders sparsame Fahrzeuge sind von der Erhöhung weniger betroffen, während Elektroautos weiterhin komplett steuerbefreit bleiben. Für bestehende Fahrzeuge ändert sich nichts.
NoVA
Ab dem 01.01.2025 wird die NoVA wie folgt berechnet: Der kombinierte CO₂-Emissionswert des Fahrzeugs (WLTP-Wert in g/km) dient als Grundlage. Von diesem Wert werden 94 Gramm abgezogen (statt bisher 97 Gramm), und das Ergebnis wird durch fünf geteilt. Der so berechnete Steuersatz wird auf volle Prozentsätze gerundet.
Der maximale Steuersatz beträgt 80 %. Für Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß über 155 g/km wird für jedes zusätzliche Gramm eine Zusatzsteuer von 80 Euro fällig.
Von der errechneten Steuer wird ein Abzugsbetrag von 350 Euro berücksichtigt, jedoch kann die Berechnung keine Steuergutschrift ergeben.
Ökodesign-Verordnung
Mit 20. Juni wird die neue EU-weite Ökodesign-Verordnung in Kraft treten. Die Ökodesign-Verordnung gilt für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets und stellt sicher, dass diese Produkte energieeffizient, ressourceneffizient und nachhaltig gestaltet werden.
Das sieht die Ökodesign-Verordnung unter anderem vor:
- Produkte müssen so gestaltet werden, dass Komponenten wie Akkus einfach ausgetauscht werden können.
- Reparaturanleitungen sind für sieben Jahre bereitzustellen.
- Software-Updates sind für mindestens fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.
- Es gilt sicherzustellen, dass Software-Updates die Hardware nicht beeinträchtigen.
- Ersatzteile wie Akkus und Displays müssen mindestens sieben Jahre verfügbar sein.
- In den ersten fünf Jahren müssen Ersatzteile innerhalb von fünf Arbeitstagen lieferbar sein.
- Es wird neue Standards geben für die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze, Kratzer, Staub und Wasser.
- Der Akku eines Gerätes muss auch nach 500-maligem Auf- und Entladen noch mindestens 80 % der Kapazität erreichen.
Auf einem Label wird es Infos zur Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Akku und andere Informationen geben, die Konsument:innen zu einer nachhaltigen Kaufentscheidung verhelfen können.
→ Mehr Information
Pensionsantritt
Der Prozess zur Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen in Österreich ist seit Jänner 2024 im Gange. Das Alter wird schrittweise um ein halbes Jahr alle sechs Monate erhöht, bis es 2033 an das Pensionsalter der Männer (65 Jahre) angepasst ist.
Frauen, die zwischen dem 1. Jänner und 30. Juni 1965 geboren wurden, müssen ab Jänner 2025 bis 61,5 Jahre arbeiten. Ab 2033 wird das Pensionsalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 Jahren liegen.
Pensionserhöhung
Die Pensionen steigen 2025 um 4,6 Prozent. Geringer fällt die Erhöhung bei sehr hohen Bezügen von 6060 Euro oder mehr aus – hier gibt es einen Fixbetrag von 276,76 Euro.
Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wird auf 1.273,99 Euro monatlich angehoben.
Schule & Matura
Ab der Matura 2025 gibt es bei der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) mehr Wahlmöglichkeiten. Die VWA wird zu einer abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau, die auch ein Produkt eines forschenden, künstlerischen oder gestalterischen Prozesses sein kann. Beispiele dafür sind Videoreportagen, Podcasts oder empirische Erhebungen. Bis zum Schuljahr 2028/29 haben Schüler:innen an AHS die Möglichkeit, zwischen der Erstellung und Präsentation dieser Arbeit oder einer zusätzlichen schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung im Rahmen der Matura zu wählen.
Abschlussarbeiten an BMS (Berufsbildende mittlere Schulen) entfallen, da diese Schulform stark fachpraktisch ausgerichtet ist. Die Diplomarbeit an BHS (Berufsbildende höhere Schulen) bleibt hingegen bestehen, da sie berufsspezifische Kompetenzen sichtbar macht und einen wichtigen Bestandteil für die Einordnung der BHS-Abschlüsse im Nationalen Qualifikationsrahmen darstellt.
Alle Schulen müssen bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen samt Risikoanalyse erstellen. Auch ein eigenes Kinderschutzteam muss an der Schule eingerichtet werden.
Vignette
Teurer wird 2025 die Autobahnvignette, die die Farbe Seegrün trägt. Der Preis wird demnach um 7,7 Prozent angehoben, die Jahresvignette kostet somit 103,80 Euro und damit erstmals über 100 Euro. Bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Zahnarzt
Mit 1. Jänner trat das EU-weite Verbot von quecksilberhaltigen Amalgamfüllungen in Kraft. Da es bisher keine von der Zahnärztekammer akzeptierte Alternative gibt, müssen Zahnfüllungen ab Jahresbeginn privat bezahlt werden – mit Ausnahmen von Vorarlberg und BVAEB. In Vorarlberg besteht ein eigenes Abrechnungsabkommen zwischen der Zahnärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse. Für BAVEB Versicherte hat die BVAEB mit der Zahnärztekammer bereits eine Einigung gefunden.
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