Jänner 2025
 

 

 

Vom Zukauf bis zur Inflation: Gründe für eine mögliche Unterversicherung

 

Ob Eigenheim oder Hausrat – eine passende Versicherung schützt bei Schäden und Verlusten, die durch Feuer, Diebstahl, Wasserschaden, … entstehen. Was viele nicht bedenken: Der Wert der Versicherungsgegenstände steigt meist mit den Jahren. Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann sich anteilig auch der geleistete Schadenersatz verringern.

 

Höherer Lebensstandard

Beim Abschluss der Versicherung wurde der Hausrat einst unter – hoffentlich – realistischen Annahmen versichert. Mittlerweile haben Sie eine neue Küche mit modernsten Geräten angeschafft, den alten Fernseher längst durch ein Hightech-Gerät ersetzt, moderne und hochwertige Möbel eingekauft und auch in Sachen Sportgeräte aufgerüstet. Der Wert Ihrer Einrichtung und Ausrüstung hat sich somit gesteigert. Wird Ihre Polizze nicht entsprechend angepasst, sind Sie möglicherweise unterversichert. Zumal Haushaltsversicherungen in der Regel zum Neuwert der versicherten Sachen versichern.

 

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich das auswirkt:

Wurde Ihr gesamter Hausrat beispielsweise mit 70.000 Euro festgelegt, der Wert Ihres Inventars ist aber mit den Jahren auf 140.000 Euro gestiegen, sind Sie zu 50% unterversichert und ein Schaden ist nur mit dem halben Wert gedeckt. Haben Sie etwa in die neue und nun durch einen Brand zerstörte Küche 30.000 Euro investiert, erhalten Sie dafür lediglich 15.000 Euro Ersatz.

 

Inflation und Wiederbeschaffungskosten

Unterschätzt werden zudem mitunter enorm gestiegene Wiederbeschaffungskosten, etwa durch Inflation oder Rohstoffengpässe. Will man ein zerstörtes Haus wieder aufbauen, stellt man rasch fest, dass Material- und Arbeitskosten heute weit höher sind als früher. Bleibt dieser Umstand in der vereinbarten Versicherungssumme unberücksichtigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen, denn auch in diesem Fall kann die Versicherungsentschädigung im Ausmaß der Unterversicherung gekürzt werden.

 

Sonderfall Diebstahl

Neben dem allgemeinen Thema „Unterversicherung“ stellen Wertgegenstände einen Sonderfall mit festgelegten Obergrenzen dar, ab denen Schmuck oder andere wertvolle Dinge gesichert beispielsweise in einem Safe zu verwahren sind, damit die Versicherung greift.

 

Unser Tipp

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Polizzen auf Aktualität: Entsprechen die vereinbarten Versicherungssummen nicht mehr den aktuellen Werten, veranlassen Sie eine Anpassung.

 

Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Unterversicherungsfalle vermeiden können! Bei vielen Verträgen/Versicherungen können automatische Wertanpassungen oder ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden – bei einem Gesamtschaden erhalten Sie dann zum Beispiel die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt, selbst wenn der tatsächliche Schadenswert unter dieser Summe liegt.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
 

 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements