Winterfreuden und Lenkerleiden: Rechtliche Grundlagen bei Kälte, Schnee und Eis
Ausrüstung und Fahrweise winterlichen Gegebenheiten anzupassen, gehört wohl zum Allgemeinwissen jedes Autolenkers. Unfälle bei falscher Bereifung oder zu hoher Geschwindigkeit können zu enormen Schadenersatzforderungen und beispielsweise bei Personenschäden gar zu gerichtlichen Strafverfahren führen. Weniger bekannt dürfte sein, dass manch sonstige „Wintergewohnheiten“ unter Strafe stehen.
Vor dem Einsteigen
Auto eingeschneit, Scheibe vereist und auch noch spät dran? Viele begnügen sich in einem solchen Fall mit einem „Schnellputz“: Schnee wird halbherzig abgekehrt, ein kleines Guckloch auf Fahrerseite freigekratzt und um es drinnen schnell warm zu haben, lässt man während dieser Prozedur den Motor laufen … Letzteres verursacht Lärm, produziert unnötig Abgase und wird ebenso wie ein eingeschränktes Sichtfeld während der Fahrt mit bis zu 10.000 Euro Strafe belegt - übrigens auch, wenn vordere Seitenscheiben oder -spiegel von Schnee oder Eis bedeckt sind. Rücklichter, Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen sind ebenso schneefrei zu halten und bitte nicht auf das Dach vergessen: Löst sich von dort eine „Lawine“, wird sie für andere zur Gefahr und es drohen Haftung und eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen.
Geduld für unterwegs
Kann es endlich losgehen und die genutzte Straße ist noch nicht geräumt oder gestreut? Dann geben die Witterungsbedingungen den Ton an. Bleiben Sie vorsichtig, um nicht ins Schleudern oder Rutschen zu geraten. Verursachen Sie bei Schnee- oder Eisglätte einen Unfall oder schlittern in den Straßengraben, haftet der Straßenerhalter in aller Regel nicht. Auch bei Räum- und Streufahrzeugen ist Vorsicht geboten: Ein angebrachter Pflug ist meist breiter als das Fahrzeug selbst, es braucht also mehr Raum beim Ausweichen und Überholen. Letzteres ist ohnehin nicht ratsam, da vor solchen Einsatzgeräten die Fahrbahn logischerweise schlechter oder rutschiger beschaffen ist. Besonders wichtig bei Kreuzungen: Von Schnee bedeckte Stoppschilder oder dreieckige „Vorrang geben“-Schilder sind schon an ihrer Form zu erkennen, deren Missachtung aufgrund von „Unkenntlichkeit“ ist also nicht zulässig.
Dick eingepackt
Sich im dicken Wintermantel ins Auto zu setzen, ist zwar nicht verboten, aber gefährlich. Bei einem Aufprall liegt der Gurt nicht eng genug am Körper an und das Zusammenwirken mit dem Airbag ist beeinträchtigt. Auch schlecht gesichertes Gepäck kann sich fatal auswirken, wie Crash-Tests aufzeigen. Verstauen Sie Gegenstände „flugsicher“ und nutzen Sie Dachboxen, Schiträger und Spanngurte, um Ihre Ladung etwa für den Schiurlaub gut zu verstauen. Wer auf die geforderte Sorgfalt verzichtet, muss mit hohen Strafen rechnen – und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit einer Vormerkung im Führerscheinregister.
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