Warum der erfasste Beruf in Ihrer privaten Unfallversicherung entscheidend ist
Wussten Sie, dass der auf Ihrer Polizze angegebene Beruf maßgeblich für Ihre private Unfallversicherung sein kann? Im Leistungsfall kann ein unzutreffender Beruf zu Leistungskürzungen oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
In folgenden Fällen ist es besonders wichtig, dass Sie uns über einen Berufsbeginn bzw. Berufswechsel informieren.
Kinder und Jugendliche in Ausbildung
Oftmals sind Kinder über eine Familienunfallversicherung mit den Eltern abgesichert. Sobald jedoch die Ausbildung abgeschlossen ist - etwa bei Schülern, Lehrlingen oder Studenten - endet häufig die Mitversicherung. Wenn dies nicht rechtzeitig bemerkt und angepasst wird, besteht das Risiko, dass im Schadenfall keine Leistungen ausbezahlt werden.
Vom Schüler zum Berufstätigen
In vielen Polizzen wird für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren der Beruf „Schüler“ oder „Student“ angegeben, auch wenn die versicherten Personen mittlerweile berufstätig sind. Im Schadenfall kann dies zu einer Verringerung der Versicherungssumme und damit einer geringeren Auszahlung führen
Pensionsantritt
Ist in Ihrer Polizze noch Ihr aktiver Beruf vermerkt, obwohl Sie bereits im Ruhestand sind, kann auch dies im Schadensfall problematisch werden. Zum einen kann es sein, dass im Schadensfall die Leistung gekürzt wird. Andererseits kann es auch sein, dass Sie zu viel an Prämie bezahlen, da noch ihr früherer Beruf kalkuliert ist.
Daten aktuell halten
Es lohnt sich daher, die Angaben in Ihrer Polizze regelmäßig zu überprüfen und an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre private Unfallversicherung im Schadensfall die erwartete Leistung erbringt und Sie unangenehme Überraschungen im Leistungsfall vermeiden.
Noch keine Unfallversicherung?
Natürlich stehen wir auch gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend, wenn Sie noch keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Bedenken Sie, die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und da sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert!
|