
Krankenkassen unter Druck: Erhöhte Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Ausgaben für Krankenkassenleistungen steigen – Experten prognostizieren weitere Defizite für die einzelnen Kassen. Versicherte müssen mit höheren Beitragskosten rechnen.
Zur allgemeinen Entwicklung
Schon 2023 verzeichnete die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro und die Kosten sind im vergangenen Jahr erneut kräftig angestiegen. Acht Krankenkassen haben bereits im Juli 2024 ihre Beiträge deutlich erhöht. Betroffene müssen seitdem monatlich um bis zu 36 Euro mehr ausgeben. Im August des Vorjahres zogen andere Versicherungen nach – in einem Fall erhöhte sich der gesamte Beitragssatz um fast 17,9 Prozent. Die Ausgaben für getätigte Leistungen entwickeln sich rasanter als erwartet – den von Experten geschätzten Daten tragen die Krankenkassen Rechnung: 2025 werden gesetzlich Krankenversicherte wohl wiederum zur Kasse gebeten.
Zum Berechnungsmodus
Die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie errechnen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (2024) und einem individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegen und an die Finanzlage anpassen kann. Ein Vergleich dieser Zusatzkosten lohnt sich – ebenso wie die Überlegung, zu einer preiswerteren Krankenkasse zu wechseln. Eine Übersicht über die aktuellen Zusatzbeitragssätze findet man im Webportal des GKV-Spitzenverbands – dort sind alle gesetzlichen Krankenkassen gelistet.
Zu Ihren Möglichkeiten
Für den Wechsel zu einer neuen Krankenkasse reicht üblicherweise ein Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, die dann die Kündigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung übernimmt. Zu beachten ist lediglich die Einhaltung der Mindestbindungsfrist beim bisherigen Versicherungsträger von üblicherweise 12 Monaten. Gültig wird der Kassenwechsel zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Antragstellung – der Arbeitgeber ist über den Wechsel der Kasse formlos zu informieren.
Achtung: Hat man bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen, kann die Vertragslaufzeit länger als die zwölfmonatige Bindungsfrist sein – eine Kündigung ist erst nach deren Ablauf möglich!
Zum Sonderkündigungsrecht
Steigt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, können Sie auf ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Bindungsfristen zurückgreifen; der Antrag auf einen Wechsel muss jedoch spätestens zum Ablauf des Monats, in dem der Beitrag erhöht wurde, gestellt werden und wird wiederum nach Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Etwas komplizierter gestaltet sich die Lage bei einem Wahltarif. Das Sonderkündigungsrecht gilt hier zwar prinzipiell auch, nicht aber für Kassenmitglieder, die den Wahltarif „Krankengeld“ gewählt haben!
Private Krankenversicherung
Ein wesentlicher Vorteil der PKV ist die freie Wahl von Ärzten und Kliniken – unabhängig davon, ob diese eine Kassenzulassung haben. Zudem können alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Naturheilverfahren, die von der GKV nur eingeschränkt oder gar nicht übernommen werden, in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Auch Zusatzkosten für Medikamente, Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte sowie hochwertigen Zahnersatz, die in der GKV oft selbst getragen werden müssen, können je nach Tarif in der PKV ganz oder teilweise abgedeckt sein.
Überdies bietet die PKV – je nach Vertragsgestaltung – Annehmlichkeiten wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie eine Behandlung durch den Chefarzt. Wer nicht vollständig in die PKV wechseln kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu erweitern.
Gerne klärt Ihr EFS Vermittler/Ihre EFS Vermittlerin mit Ihnen, ob für Sie ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wäre, bzw. wie man den gesetzlichen Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen optimieren kann.
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