Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

+43 (0)699 / 14 56 12 17
office@hoppacher.at
 
„Egal ob Sie Single geworden sind oder eine Familie gründen. Bei Veränderung Ihrer Lebenssituation ist die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes unabdingbar.“

Einkommensabsicherung ist für Singles existenziell

 

Rund 1,6 Millionen Alleinlebende (und Alleinerziehende) gab es 2011 in Österreich, das waren fast 20 Prozent der Gesamtbevölkerung, so die Statistik Austria. Vor 20 Jahren waren es mit 1,2 Millionen Singles nur 15 Prozent. Das heißt, immer mehr Bürger müssen für sich selbst sorgen. Ein passender Versicherungsschutz erleichtert dies.

 

 

Einkommensabsicherung ist existenziell

Mehr als zwei Drittel der Alleinlebenden im Alter von 35 bis 64 Jahren, finanzierten sich 2011 überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit. Das bedeutet, reduziert sich aus irgendeinem Grund das Einkommen oder fällt es komplett weg, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Singles an eine umfassende Einkommenssicherung denken.

 

Was zahlt der Staat im Krankheitsfall

Insbesondere im Krankheitsfall kann sich das Einkommen schnell reduzieren. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit ein sog. Krankengeld bis zu einer Dauer von maximal 78 Wochen. Bis zur 6. Woche beträgt das Krankengeld 50%, ab der 7. Woche 60% des letzten Bruttomonatsgehaltes.

 

Die Krankenversicherung berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes zudem maximal das Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (monatlich 4.440,- Euro in 2013). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen. Insbesondere gut verdienende Angestellte, aber vor allem auch Selbstständige, müssen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt oder Einkommen rechnen.

 

Große Finanzlücke bei Berufsunfähigkeit

Für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gebührt nur mehr dann eine Berufsunfähigkeitspension, wenn dauerhafte Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt. Anstelle einer befristeten Berufsunfähigkeitspension wird künftig ein Rehabilitationsgeld bzw. ein Umschulungsgeld ausbezahlt.

 

Im Jahr 2011 betrug die durchschnittliche Invaliditätspension 1.133,- Euro bei Männern und 788,- Euro bei Frauen. Wer bisher ein höheres Nettogehalt hatte, für den ergäbe sich hier eine deutliche Finanzlücke.

 

Sie haften in voller Höhe

Für Singles ist eine Privathaftpflicht-Versicherung existenziell, denn jedem kann ein Missgeschick zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrer passieren und einen anderen dadurch schädigen. Nach dem Gesetz haftet jeder für den Schaden, den er angerichtet hat – und zwar in voller Höhe. Eine Privathaftpflicht-Versicherung leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen anderen geschädigt hat, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

 

 

Ein individuell passender Versicherungsschutz hängt jedoch nicht nur vom Familienstand, sondern beispielsweise auch von den finanziellen Verhältnissen, der Berufstätigkeit sowie der individuellen Lebensplanung des Einzelnen ab.

 

Wir empfehlen Ihnen daher dringend sich vor der Suche nach den optimalen Absicherungslösungen mit uns in Verbindung zu setzen. Senden Sie dafür ganz einfach das Formular (rechts) ab, wir melden uns bei Ihnen.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

In der März-Ausgabe dreht sich
alles um Sport & Gesundheit.

Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

Anschrift) Wagnastraße 1/EG, A-8430 Leibnitz
Kostenlose Service-Line) 0800 / 206 303 | Mobil) +43 (0)699 / 14 56 12 17 | Fax) +43 (0)316 / 23 11 23 1500
E-Mail) office@hoppacher.at | Webadresse) www.hoppacher.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB
 

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Bildnachweis  | © andjohan