Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

+43 (0)699 / 14 56 12 17
office@hoppacher.at
 
„Egal ob Sie Single geworden sind oder eine Familie gründen. Bei Veränderung Ihrer Lebenssituation ist die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes unabdingbar.“

Paare können unnötige Prämien vermeiden

 

(Kunid) Wenn ein Paar zusammenzieht, sollten sich die Partner auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen ist es wichtig, die Absicherung der neuen Lebenssituation anzupassen. Zum anderen könnten manche Versicherungsverträge entfallen, wenn beide Partner bereits als Singles Polizzen abgeschlossen haben.

 

Möchte ein Paar zusammen wohnen, ist es grundsätzlich ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Gerade nach einem Umzug müssen unter anderem die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.

 

Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden. Da viele bereits als Single wichtige Polizzen wie eine private Haftpflicht-, Haushalts- und/oder eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, bestehen nach dem Zusammenziehen einige Verträge manchmal doppelt.

 

Unnötig viel Prämie

Hat jeder der Lebenspartner eine Rechtsschutz-Polizze, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch weniger umfangreiche Vertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer privaten Haftpflicht-Polizze.

 

Wichtig ist, dass der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss zudem der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es unter anderem in der Privathaftpflicht- und Unfallversicherung gibt, sind zudem meist günstiger als zwei Einzelpolizzen.

 

Sparen bei der Haushaltsversicherung

Haben beide Partner jeweils eine Haushaltsversicherung, könnten diese zwar bei den jeweiligen Versicherern für die neue Wohnung oftmals fortgeführt werden. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einen Vertrag zum Beispiel aufgrund des Umzuges zu kündigen und die andere Polizze der geänderten Lebens- und/oder Wohnsituation anzupassen. Wichtig ist dabei, dass die Höhe der Versicherungssumme für die gemeinsam genutzte Wohnung angepasst wird.

 

In jeder Situation richtig abgesichert

Bei bestehenden Lebensversicherungen ist gegebenenfalls zu überdenken, wer im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommen soll. Sollte dies beispielsweise der Lebenspartner sein, muss der Vertrag eventuell entsprechend geändert werden.

 

Möchte man, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten auch die privaten Kranken- und Lebensversicherungen entsprechend ausgestaltet sein. Bei einer Risikolebens- oder Ablebensversicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

 

 

Um sicherzugehen, dass keine unnötigen Prämien bezahlt werden, empfiehlt sich grundsätzlich vor einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung und/oder einer Heirat ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Dabei können so auch Absicherungslücken entsprechend der geänderten Lebenssituation erkannt und abgedeckt werden.

 

Senden Sie dafür ganz einfach das Formular (rechts) ab, wir melden uns bei Ihnen.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

In der März-Ausgabe dreht sich
alles um Sport & Gesundheit.

Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

Anschrift) Wagnastraße 1/EG, A-8430 Leibnitz
Kostenlose Service-Line) 0800 / 206 303 | Mobil) +43 (0)699 / 14 56 12 17 | Fax) +43 (0)316 / 23 11 23 1500
E-Mail) office@hoppacher.at | Webadresse) www.hoppacher.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB
 

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Bildnachweis  | © andjohan