Krankengeld & Wochengeld NEU für UnternehmerInnen
Eine gute Nachricht für Selbständige: seit dem 1. Jänner hat auch diese Berufsgruppe – unter gewissen Bedingungen – Anspruch auf Krankengeld. Damit verbessert sich die soziale Absicherung für Selbständige im Falle einer längeren Krankheit oder infolge eines Unfalls deutlich.
Voraussetzungen für's Krankengeld
Anspruchsberechtigt sind selbständig Erwerbstätige,
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die nach dem GSVG krankenversichert sind,
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die aufgrund lang andauernder Krankheit oder der Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig sind,
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deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist und
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die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter (auch Teilzeitkräfte) beschäftigen.
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Nach Ausschöpfen dieses Zeitraumes entsteht ein neuer Anspruch für ein und dieselbe Krankheit erst wieder, wenn in der Zwischenzeit mindestens 26 Wochen einer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen. Mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet auch der Anspruch auf Krankengeld.
Die Höhe ist unabhängig vom Einkommen und ist mit 27,73 Euro pro Tag festgelegt. Es erfolgt eine jährliche Anpassung.
Anpassung des Wochengeldes
Auch die Wochengeldregelung für Unternehmerinnen wurde reformiert. Bis Ende 2012 wurden werdende Mütter, die selbständig erwerbstätig sind, im Zeitraum des Mutterschutzes (acht Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach er Geburt), mit täglich knapp 27 Euro Wochengeld, "abgespeist". Im Gegensatz dazu erhielten werdende Mütter im Angestelltenverhältnis durchschnittlich das Doppelte. Seit 01.01.2013 gibt es nun die erfreuliche Angleichung. Selbständig erwerbstätige Mütter erhalten nun auch knapp 50 Euro pro Tag. Auch hier erfolgt eine jährliche Anpassung.