Ihre Rechte als Flugpassagier
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte, wenn nicht alles nach Plan verläuft. Wenn sich Ihr Flug verspätet, wenn er annulliert wird oder wenn Sie Ihre Flugreise wegen Überbuchung nicht wie geplant antreten können, haben Sie Ansprüche ...
... und zwar immer dann, wenn Sie
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die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder
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mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registriert ist, in der EU ankommen.
Erstattung oder anderweitige Beförderung
Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf
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vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
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Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort.
Erhebliche Verspätung – Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)
Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren.
Verpflegung und Übernachtung
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung.
Finanzielle Entschädigung
Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250-600 Euro.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat, kann die Entschädigungszahlung ggf. um 50% verringert werden.
Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn
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Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, zum Beispiel wegen schlechten Wetters, oder
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Sie 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurden oder
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die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.
Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haben Sie möglicherweise kein Recht auf Entschädigung; der Fluganbieter muss Ihnen jedoch die Wahl geben zwischen
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der Erstattung Ihres Tickets (vollständig oder für den von Ihnen nicht genutzten Teil),
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alternativer Beförderung an Ihren Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
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Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl (je nach Sitzplatzverfügbarkeit).
So erhalten Sie eine Erstattung oder Entschädigung
Reichen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte (Link: http://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf) bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein und bewahren Sie eine Kopie auf.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat.
Verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck
Aufgegebenes Gepäck
Wenn Ihr Reisegepäck verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig eintrifft, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu ca. 1.220 Euro.
Handgepäck (einschließlich persönlicher Gegenstände)
Die Fluggesellschaft haftet, wenn sie den Schaden verursacht hat. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks geltend machen (bzw. innerhalb von 21 Tagen, wenn Ihr Gepäck verspätet angekommen ist).
Fazit:
Auch hier nochmals: trotz bestimmter Rechte ist der Abschluss einer Reiseversicherung ganz wichtig. Auch die private Rechtsschutzversicherung kann helfen – sie schützt vor finanzielle Risiken durch Rechtsstreitigkeiten bzw. hilft bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie und Ihre Familie ausreichend abgesichert sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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