Begriffserklärung
Negativsteuer
Normalerweise ist für Herr und Frau Österreicher die Steuer etwas Negatives. Nicht aber so bei der Negativsteuer. Gerade Menschen, die sehr wenig verdienen und somit keine Lohnsteuer bezahlen, können im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung von dieser Steuer profitieren.
Wenn Sie als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer aber Sozialversicherungsbeträge abführen, kann man sich 10% der Sozialversicherungsbeträge, maximal 110 Euro, vom Finanzamt zurückholen.
Speziell für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Ferialpraktikanten, Eltern und Karenz oder Lehrlinge ist dies sehr interessant. Viele dieser „Nichtsteuerzahler“ glauben fälschlicherweise, dass in ihrem Fall ein Jahresausgleich wenig Sinn macht. Das ist falsch! Dem Staat wird durch dieser Irrglaube sehr viel Geld geschenkt.
Personen, die Anspruch auf Negativsteuer haben, können seit 2008 auch ein Pendlerzuschlag geltend machen. Dieser beträgt max. 15% der Sozialversicherungsbeträge und erhöht somit den Rückerstattungsbetrag auf bis zu 251 Euro.
Übrigens:
Die Negativsteuer kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden!
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