Geld bekommen – mit Steuertipps vom Finanzamt
(kunid) Arbeitnehmer verzichten jedes Jahr freiwillig auf 200 Millionen Euro, nur weil sie sich ihre zu viel gezahlte Steuer nicht mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Und das, obwohl unter anderem das Finanzamt sogar Tipps gibt, wie der Einzelne Steuern sparen kann.
Jeder Arbeitnehmer kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt, was sich insbesondere bei schwankenden Einkommen oft auf die tatsächlich zu zahlende Steuerhöhe auswirkt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es vom Finanzamt Geld zurück.
Zudem lässt sich oftmals ohne große Mühe bares Geld sparen, da das zu versteuernde Einkommen beispielsweise durch Absetzbeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen reduziert werden kann. Übrigens: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann für die letzten fünf Jahre eingereicht werden. Wer für 2008 noch keine entsprechende Veranlagung beim Finanzamt abgegeben hat, kann dies in 2013 noch tun.
Wer in der Regel mit einer Steuerrückerstattung rechnen kann
Besonders sinnvoll ist die Arbeitnehmerveranlagung für jeden,
- der während des Jahres zu arbeiten begonnen hat, etwa nach der Schule, Karenz oder Arbeitslosigkeit,
- der eine Lehre absolviert,
- der als Ferialjobber oder -praktikant arbeitet,
- der als Teilzeitbeschäftigter tätig ist,
- der im Steuerjahr in Pension gegangen ist,
- der während des Jahres unterschiedlich viel verdient hat, beispielsweise nach einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt,
- der Alleinverdiener oder Alleinerziehender ist,
- der Kinder hat,
- der einen Arbeitsweg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung von mindestes zwei Kilometer hat, die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels jedoch nicht möglich oder nicht zumutbar ist, oder der Arbeitsweg 20 Kilometer oder mehr beträgt,
- der Werbungskosten wie berufliche Ausgaben beispielsweise für Fort- und Weiterbildung oder Arbeitskleidung hatte,
- der außergewöhnliche Belastungen etwa durch Kur- oder Krankheitskosten zahlen musste,
- der sonstige Sonderausgaben hatte, also Kirchenbeiträge, Beiträge in eine Witwen-, Waisen-, Versorgungs- oder Sterbekasse, bestimmte Spenden, Kosten für Wohnraumschaffung beziehungsweise Renovierung oder auch Prämien für bestimmte Personenversicherungen bezahlt hat.
Finanzielle Zuwendung für Geringverdiener
Übrigens: Geld gibt es auch für denjenigen, der so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss. Im Rahmen der so genannten Negativsteuer erhalten diese Geringverdiener teils zwischen 110 Euro und 251 Euro als Gutschrift vom Finanzamt. Interessant ist dies insbesondere für Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter, Pflichtpraktikanten und geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungs-Beitrag einzahlen.
Mehr Informationen zum Thema Steuern und Arbeitnehmerveranlagung gibt es online beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie in dessen kostenlos herunterladbarer Broschüre „Steuertipps 2013“.