So schrumpfen Ihre künftigen Pensionen
Wenn Sie denken, die Pensionen werden nach einer genau festgelegten Formel berechnet, dann haben Sie damit zwar grundsätzlich einmal recht. So wurde Jahre lang die Formel „40 x 2 = 80“ gepredigt und Hunderttausende glaubten daran und richteten sich darauf ein. Was aber bedeutete die Formel?
Wenn jemand 40 Jahre arbeitet, dann bekommt er pro Jahr 2% einer Bemessungsgrundlage - in Summe also 80% der Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage waren viele Jahre lang „die besten 5 Verdienstjahre“!
Im Jahr 2003 war auf einmal alles anders: Es gab nicht mehr 2% sondern nur mehr 1,78% pro Jahr. Aber nicht für die Zukunft, nein, das galt plötzlich rückwirkend für die gesamte Arbeitszeit. Da hat beispielsweise jemand bis zum Jahr 2003 schon 36 Jahre gearbeitet und dachte, schon (36 x2) 72 % verdient zu haben. Von einem Tag auf den anderen waren es aber nur mehr 64%.
Diese wurden aber nicht mehr an den besten 5 Jahren sondern an den besten 18 Jahren bemessen. So konnte es leicht sein, dass die Pension sich um satte 25% verkleinerte.
Was lernen wir daraus?
Im Umlageverfahren (die Erklärung finden Sie in einem anderen Artikel) kann immer nur so viel ausbezahlt werden als einbezahlt wird und was der Staat zuschießt. Wenn aber immer mehr Pensionisten (die noch dazu immer länger leben) weniger werdenden Einzahlern gegenüberstehen und der Staat, weil er Staaten und Banken retten muss, kein Geld mehr für die inländischen Pensionen hat, dann muss man halt die Formeln für die Pensionsberechnung ändern. Von einem Tag auf den Andern. Das geschieht im Prinzip bei jeder Pensionsreform. Deshalb haben sich die Pensionen bei gleicher Leistung in den letzten 20 Jahren um 25 – 30% verringert.
Und das erhalten nach den aktuellen Formeln die Pensionisten von morgen
Beispiel 1: 25-jährige Frau
Mit 19. Jahren machte sie die HAK-Matura. Sie bekam im Abstand von zwei Jahren ihre beiden Kinder. Nach dem zweiten Kind bleibt Sie noch sechs Jahre in der Kinderbetreuung zu Hause.
Mit 62 Jahren und 38 Versicherungsjahren (26 J. Vollzeit, 8 J. Teilzeit, 6 J. Kinderbetreuung) geht sie in Pension (Korridorpension).
Ihre Pension: 45% vom Letzteinkommen
Beispiel 2: 35-jähriger Mann
Mechanikerlehre mit 17 Jahren, im Laufe seiner Berufszeit hat er ein ständig steigendes Einkommen.
Mit 62 Jahren und 45 Versicherungsjahren geht er in Pension (Hacklerpension).
Seine Pension: 51% vom Letzteinkommen
Also Sie sehen, die private Altersvorsorge ist aktueller denn je. Wenn auch Sie sich nicht mehr nur auf den Staat verlassen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Zum einen können wir auf Wunsch Ihren Pensionskontoauszug anfordern und Ihnen die entscheidenden Zahlen darauf erläutern, zum anderen zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, wie Sie eine etwaige Pensionslücke „schließen“ können.