Wissen Sie eigentlich ...
dass in unserem Urlaubsland Nr. 1 Italien ein neues Gesetz betreffend Verhalten bei KFZ-Unfällen in Kraft getreten ist?
Vor einigen Tagen ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten, welchem zufolge bei Kfz-Unfällen die Meldung an die gegnerische Versicherung innerhalb von drei Monaten erfolgen muss. Abgesehen davon müssen eventuelle Zeugen im Europäischen Unfallbericht oder spätestens im ersten Forderungsschreiben angeführt werden, da sie andernfalls bei Gericht (und wahrscheinlich auch nicht außergerichtlich) als Zeugen nicht anerkannt werden.
Es ist zu beachten, dass die Forderung korrekt und fristgerecht eingereicht werden muss, dass Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren.
Dieses Gesetz ist derzeit in dieser Form gültig. Es ist möglich, dass es in weiterer Folge Änderungen für Ausländer geben wird. Vorerst ist dies nicht der Fall.
Bei Unfällen in Italien (und natürlich allen anderen Ländern auch) bitten wir Sie in Zukunft sofort Meldung an uns zu erstatten und alles, was Sie haben, mitzuschicken, damit hier Ihre Rechte nicht verloren gehen!
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