Laptopversicherung – sinnvoll oder Abzocke?
Beim Kauf eines Laptops stellt sich auch oft die Frage: Wie ist dieses Gerät dann versichert?
Darauf gibt es (je nach persönlicher Versicherungslage) oft unterschiedliche Antworten, welche man nur durch den Abschluss einer speziellen Laptop- oder Notebookversicherung etwas vereinheitlichen kann.
Laptop in Haushaltsversicherung mitversichert
In gewöhnlichen Haushaltsversicherungen ist auch der Laptop mitversichert - zumeist aber nur, wenn er sich auch tatsächlich im Haushalt befindet (und nicht irgendwo anders) und das auch nur gegen klassische Risken einer Haushaltsversicherung.
Wird der Laptop durch einen Brand, einen Sturm, einen Leitungswasserschaden oder auch durch einen Einbruchsdiebstahl beschädigt, zerstört bzw. gestohlen, so leistet die Versicherung im Regelfall anstandslos und Sie können sich diesen reparieren lassen bzw. ein gleichwertiges Gerät kaufen. Selbiges gilt auch bei Beraubung (Überfall) außerhalb der Wohnung - nicht aber für einen Trickdiebstahl oder für Schlampigkeit (z.B. einfach vergessen etc.).
Außerhalb der Wohnung ist das Abhandenkommen von Laptops und Notebooks im Regelfall deutlich seltener durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Lag der Laptop im Auto, greift hier bestenfalls eine vorhandene Kaskoversicherung. Dies dann aber auch nur, wenn der Laptop nicht von außen sichtbar verwahrt wurde. Lag der Laptop fahrlässig auf dem Beifahrersitz, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung nicht einmal die eingeschlagene Scheibe bezahlt...
War der Laptop im zugesperrten Hotelzimmer verstaut und wurde dort dann eingebrochen, haben Sie durchaus Chancen noch zu einer Entschädigung zu kommen. Schlechter sieht dies schon z.B. bei Garderobenkästen, Reisekoffern, Gasthäusern & Co. aus - hier lehnen Versicherungen normalerweise ab.
Was bietet eine Laptopversicherung
Neben dem "Grundschutz" durch die Haushaltsversicherung bzw. einer eventuellen Kaskoversicherung sowie der etwaigen Herstellergarantie für den Laptop oder das Notebook kann man beim Kauf von Laptops im Handel oft auch spezielle Laptopversicherungen abschließen.
Diese Laptop- oder Notebookversicherungen decken vielfach die Lücke zu den vielleicht schon vorhandenen Versicherungen ab bzw. ersetzen oft auch die Garantie nach deren Ablauf.
Fällt das Gerät auf den Boden, gibt es diverse Bruchschäden, gelangt Flüssigkeit auf bzw. in den Laptop, gibt es Bedienungsfehler, Überspannung, Kurzschluss etc., so deckt im Regelfall eine mittelgute Notebookversicherung solche Schäden ab und zahlt Reparatur oder Ersatz.
Zuerst greift natürlich die Herstellergarantie - ist diese für das Notebook abgelaufen oder entspricht nicht dem Schadensfall (und es wurde entsprechend versichert), kommt die Versicherung zum Tragen.
Auch Schäden wie Brand, Raub oder Einbruch kann man bei vielen Versicherungen zusätzlich abschließen - das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Laptops nicht durch andere Versicherungen abgesichert sind.
Datenverlust oder Datenrekonstruktion bzw. gelöschte Progamme etc. werden von den meisten Laptopversicherungen aber nicht übernommen. Sicherungen sind hier natürlich die beste Versicherung ...
Laptopversicherung - worauf achten?
Da die Preise für Laptops bzw. Notebooks schon deutlich gesunken sind, stellen diese Geräte im Normalfall nicht mehr wirklich einen hohen Wert dar. Ob es daher sinnvoll ist, diese separat zu versichern, sei einmal dahingestellt.
Auch wenn die Preise monatlich (ein paar Euro) für günstige Geräte nicht teuer erscheinen - auf Dauer kommt auch hier einiges Geld zusammen.
Achten Sie bei solchen Angeboten auch unbedingt darauf, ob nicht ein zu hoher Selbstbehalt inkludiert ist.
Oft gibt es Laptopversicherungen auch nur für Neugeräte - und im Versicherungsfall wird dann nur den Zeitwert ersetzt. Ist der Laptop oder das Notebook dann schon 4 oder 5 Jahre alt, wird die Entschädigungsleistung nicht mehr sehr hoch ausfallen.
Vergessen Sie also nicht, Laptopversicherungen rechtzeitig zu kündigen - im Normalfall sollte man dies nach 1, 2 oder spätestens nach 3 Jahren machen. Natürlich kann auch nach 36 Monaten etwas passieren - der Eigenschaden hält sich dann aber schon in Grenzen.
Quelle: Geldmarie.at