Begriffserklärung: Was ist "Pensionssplitting" und ist es sinnvoll?
Das sog. Pensionssplitting gibt es seit 2005, ist aber fast gänzlich unbekannt. Also warum geht es dabei. Die Pensionsversicherungsanstalt definiert Pensionssplitting wie folgt:
Pensionssplitting = Übertragung von Kindererziehungszeiten
Jener Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann für die ersten 4 Lebensjahre des Kindes (bei Mehrlingsgeburten für die ersten 5 Lebensjahre) bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift im Pensionskonto jenem Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen. Dazu ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Elternteilen erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist längstens bis zum 7. Lebensjahres des Kindes schriftlich beim Pensionsversicherungsträger zu stellen und ist nicht widerrufbar.
Kurzum: jener Elternteil, der sich weniger der Kindererziehung gewidmet hat, schenkt dem anderen Elternteil die Hälfte seiner erarbeiteten Pensionsgutschriften. Und das für die ersten vier Lebensjahre seines Kindes.
Hier ein guter Artikel zum Thema Pensionssplitting: Es ist fair, die Pension zu teilen (Salzburger Nachrichten)
Infos zu Kindererziehnungszeiten und Pension: Kindererziehungszeiten und Pension (help.gv.at)