Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

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„Die Karriere läuft oft anders als geplant. Eine durch Unfall oder Krankheit erlittene Arbeitsunfähigkeit kann schnell zum Existenzrisiko werden. Ein Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfähigkeit ist daher unerlässlich!"

Alarmierend: Fast zwei Wohnungs- oder Hauseinbrüche pro Stunde!

 

Das Bundeskriminalamt hat vor kurzem alarmierende Zahlen veröffentlicht: die Anzahl der Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäusern ist von 2012 auf 2013 um 7,1% gestiegen. In Zahlen ausgedrückt ist das eine Steigerung von 15.454 auf 16.548 Fälle. Das sind 45 Einbrüche pro Tag oder fast zwei Einbrüche pro Stunde!

 

Es besteht nun zwar keine Notwendigkeit, ihr Eigenheim zu einer Festung umzufunktionieren, dennoch sollten Sie diverse Ratschläge von Spezialisten befolgen. Die Experten der Kriminalprävention bieten Ihnen dazu eine Liste mit Tipps zum Downloaden: Schutz vor Einbruch (pdf)

 

Wer bezahlt den finanziellen Schaden?

Gleich vorweg, eine entsprechende Haushaltsversicherung übernimmt den finanziellen Schaden. Neben den Schäden bei Feuer, Leitungswasser, Glasbruch und Sturm deckt diese nämlich auch Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung ab. Dazu gehören neben gestohlenen Wertgegenständen, wie Schmuck oder Elektrogeräte auch Hab und Gut, dass im Zuge des Einbruchs beschädigt wurde.

 

Sind alle Schäden gedeckt?

Wer nun aber glaubt, dass mit der klassischen Haushaltsversicherung als Schäden abgedeckt sind, der irrt. Praktisch jede Versicherung bietet neben einer Einstiegsvariante auch eine Premiumvariante an. Diese bietet neben einem noch umfassenderen Versicherungsschutz meist auch höhere Versicherungssummen an.

 

So könnte es sein, dass der notwendige Austausch von Schlössern oder der gestohlene Kinderwagen (außerhalb der Wohnung) in der Einsteigervariante nicht versichert ist, bei der Premiumvariante aber sehr wohl gedeckt wäre.

 

Ist die Versicherungssumme ausreichend?

Gerade bei älteren Versicherungspolizzen sollte man überprüfen, ob die damals vereinbarten Versicherungssummen den aktuellen Werten entsprechen. Ist nämlich der aktuelle Wert des Wohnungsinhalts höher als die damals vereinbarte Versicherungssumme, so kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen kürzen.

 

Sie sehen, schon bei einer vermeintlich „einfachen“ Haushaltsversicherung sind die Details ausschlaggebend. Wir können Ihnen daher nur empfehlen sich bei Bedarf mit uns in Verbindung zu setzen. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als trotz Versicherungsschutz auf einem Teil des Schadens selbst sitzen zu bleiben.


 
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