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„Die Karriere läuft oft anders als geplant. Eine durch Unfall oder Krankheit erlittene Arbeitsunfähigkeit kann schnell zum Existenzrisiko werden. Ein Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfähigkeit ist daher unerlässlich!"

Erwerbsunfähig - sind 1.055 Euro im Monat genug?

 

(kunid) Wer eine unfall- oder krankheitsbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung erleidet, kann unter Umständen seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben oder ist überhaupt nicht mehr arbeitsfähig. Die Folge sind unter anderem finanzielle Einbußen oder komplette Einkommensausfälle, die nicht oder nur zum Teil durch gesetzliche Sozialversicherungen abgedeckt werden.

 

Tritt aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles eine bleibende gesundheitliche Einschränkung auf, hat dies meist weitreichende finanzielle Folgen. Neben den erforderlichen Behandlungs- und Rehabilitationskosten können unter anderem Einkommensverluste durch eine eintretende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auftreten.

 

Auch durch eine bleibende Invalidität notwendig gewordene Umbaukosten der Wohnung sind möglich. Die Sozialversicherungen, wie die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung oder die soziale Unfallversicherung, decken zwar einen Teil der Kosten ab, doch bei Weitem nicht alles.

 

Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt

Die soziale Unfallversicherung springt beispielsweise in der Regel nur bei Arbeitsunfällen ein. Freizeitunfälle, die die Mehrheit der Unfallereignisse darstellen, werden hier nicht mit abgedeckt. Wer aufgrund von Krankheits- oder Unfallfolgen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, muss zudem trotz eines eventuellen Anspruchs auf eine Pension (Achtung: ab 2014 verschärfte Regelungen bei der Invaliditätspension) wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit Einkommenseinbußen im Vergleich zum letzten Verdienst rechnen.

 

Berufsunfähigkeits-Pension im Schnitt bei 1.055 Euro im Monat

Dies zeigt auch eine aktuelle Statistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger. Demnach betrug 2012 die durchschnittliche Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeits-Pension bei Unselbständigen 1.055 Euro im Monat – Männer bekamen monatlich 1.162 Euro und Frauen 822 Euro im Durchschnitt. Bei den Selbständigen war die durchschnittliche monatliche Erwerbs- beziehungsweise Berufsunfähigkeits-Pension mit 1.040 Euro sogar noch niedriger – Männer erhielten im Durchschnitt 1.138 Euro und Frauen 745 Euro im Monat.

 

Wer sicher gehen will, dass er auch im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit seinen bisherigen Lebensstandard nicht aufgeben muss, sollte sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können nicht nur berechnen, wie hoch die staatliche Leistung in diesem Fall wäre, sondern Ihnen auch Lösungen für mögliche Versorgungslücken aufzeigen.


 
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