„Leider werden 40% aller Ehen wieder geschieden. Damit Sie auch danach richtig abgesichert sind, ist es ganz wichtig, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen!"

Begriffserklärung

 

Allmählichkeitsschaden

 

Wie es der Name schon verrät, entsteht dieser Schaden durch allmähliche (schleichende) Einwirkung an der Sache. In der privaten Haushalts- oder Eigenheimversicherung ist dieser Schaden zumeist nicht gedeckt.

 

Dies ist aber eigentlich auch nicht verwunderlich, da viele Dinge einfach im Laufe der Zeit kaputt werden. Ein z.B. plötzlich einstürzendes 40 Jahre altes Dach ist kein klassischer Versicherungsfall, daher auch nicht gedeckt. Auch wenn das Dach während eines Sturmes (der über die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung versichert wäre) einbricht, so kann sich die Versicherung nach Prüfung des Sachverhalts leistungsfrei erklären (also den Schaden nicht bezahlen) oder die Leistung aliquot kürzen.

 

Allmählichkeitsschäden (an Hausmauern, Dächern, etc.) können entstehen durch:

  • dauerhafte Einwirkung von Wasser, Schnee, Wind, Hitze, Frost
  • laufende Erschütterungen
  • Feuchtigkeit
  • Dämpfe, Gase, Staub

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.


 
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