Scheidung – wie steht es um den Versicherungsschutz?
(kunid) Eine Scheidung ist häufig nicht nur ein emotionaler, sondern auch ein finanzieller Kraftakt. Wer sich beispielsweise bei einer Trennung nicht rechtzeitig um die Versicherungs-Angelegenheiten kümmert, steht im schlimmsten Fall ohne einen notwendigen Versicherungsschutz da.
Kommt es zu einer Trennung, zieht meist ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Es ändert sich damit jedoch nicht nur die Wohnungssituation, sondern meistens auch der bestehende Versicherungsschutz, beispielsweise in der Haushalts-, Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung. Daher sollte uns der Ehepartner am besten noch vor oder zeitnah zum Wohnungswechsel über den Auszug informieren.
Bei der Haushalts-Polizze ist in der Regel ein (Ehe-)Partner Versicherungsnehmer und der andere automatisch mitversichert, solange er in der gemeinsamen Wohnung lebt. Bei einem Auszug sollte daher geklärt werden, ob die bestehende Haushaltsversicherung für den in der Wohnung verbleibenden Partner gilt oder ob der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übergeht.
Trennung – die Folgen für den Versicherungsvertrag
Je nachdem muss derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, eine neue Polizze für seine aktuelle Wohnung abschließen. Der Inhaber der bisherigen Haushalts-Polizze sollte entsprechend seiner geänderten Wohnsituation beispielsweise die Versicherungssumme anpassen.
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist meist ein Ehegatte Versicherungsnehmer und der andere lediglich mitversichert. In diesem Fall endet die Mitversicherung mit der Ehescheidung. Damit auch der bisher mitversicherte Ehepartner Versicherungsschutz hat, ist für ihn ein eigener Vertrag notwendig. Das Gleiche gilt für eine Privatrechtsschutz-Polizze. Aber: Kinder, die bisher mitversichert waren, bleiben es in der Regel auch weiterhin.
Lebensversicherung – was passiert im Todesfall
In einigen Lebensversicherungs-Polizzen ist als Bezugsberechtigter im Falle des Todes der versicherten Person der Ehepartner namentlich angegeben. In diesem Fall würde auch nach einer Scheidung die genannte Person die Versicherungsleistung erhalten. Wünscht man das nicht, kann man dies als Versicherungsnehmer jederzeit ändern.
Von einer Scheidung sind neben den genannten auch diverse andere Versicherungsarten, wie die Kranken-, Unfall-, Eigenheim- oder Wohngebäudeversicherung, betroffen. Damit Sie auch nach einer Scheidung eine ausreichende Absicherung haben, ist es daher ratsam, sich mit uns in Verbindung zu setzen.