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Begriffserklärung
Vormerkdelikte
In Österreich gilt seit Juli 2005 für alle Kraftfahrer das Führerscheinvormerksystem („Punkteführerschein“). Für einen im Straßenverkehr begangenen Delikt gibt es eine Vormerkung. Diese sog. Vormerkdelikte lassen sich in 10 Punkte zusammenfassen. Nach zwei Jahren werden Vormerkdelikte gelöscht. Bei zwei Vormerkungen muss ein Kurs besucht werden, ab drei Vormerkungen wird die Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate entzogen. Nach Wiedererteilung ist alles gelöscht. (§ 30a FSG).
Was sind nun die Vormerkdelikte:
- Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen
- Vorrangverletzung beim Überfahren von Rotlicht bzw. einer Stopptafel
- Alkoholisiertes Lenken eines Pkws zwischen 0,5 bis 0,79 Promille und eines Lkws bzw. Busses zwischen 0,1 bis 0,79 Promille.
- Missachtung der Kindersicherungspflicht
- Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Lenken eines Fahrzeuges mit technischen Mängeln
- Befahren einer durch Schranken oder Rotlicht gesperrten Eisenbahnkreuzung
- Zu geringer Sicherheitsabstand zwischen 0,2 bis 0,39 Sekunden
- Gefährdung durch nicht ausreichend gesicherte Ladung
- Behinderung eines Einsatzfahrzeuges oder Straßendienstfahrzeuges auf dem Pannenstreifen
- Wenn Gefahrengutfahrzeuge gegen die Autobahntunnelverordnung verstoßen bzw. ein Tunnel-Fahrverbot missachten
Welche Kurse bei zwei Vormerkungen
Bei zwei unterschiedlichen Delikten zählt das jeweils gravierendere für die Kurszuteilung:
- Psychologische Nachschulung (6 Stunden in mindestens zwei Sitzungen) bei Alkohol, Sicherheitsabstand und Pannenstreifen.
- Perfektionsfahrt in der Fahrschule (2 Fahrstunden mit Besprechung) bei Vorrangverletzung, Fußgängerunterführung, technischen Mängeln, die vor Fahrtantritt erkannt wurden.
- Fahrsicherheitstraining (sechsstündig) bei Kindersicherungspflicht, gefährliche technische Mängel, Vorrangverletzung, Fußgängergefährdung und wenn das Delikt auf mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist.
- Ladungssicherungskurs (8 Stunden) bei mangelnder Ladungssicherung und Verstoß gegen Tunnelvorschriften.
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