Wissen Sie eigentlich ...
ab wann Sie eine 6. Urlaubswoche erhalten?
Grundsätzlich erhöht sich der Urlaubsanspruch nach 25 Dienstjahren von 5 Wochen (25 Arbeitstage) auf 6 Wochen (30 Arbeitstage).
Nicht nur die Dienstzeiten im aktuellen Dienstverhältnis, sondern auch Vordienstzeiten (gemäß Urlaubsgesetz) sind für den erhöhten Urlaubsanspruch ausschlaggebend.
Diese Vordienstzeiten werden wie folgt bewertet:
- Zeiten bei anderen Arbeitgebern, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie Zeiten als Entwicklungshelfer - maximal fünf Jahre.
- Schulzeiten in einer allgemeinbildenden höheren, berufsbildenden mittleren oder berufsbildenden höheren Schule - maximal vier Jahre. Bei Zusammentreffen von Vordienstzeiten und Schulzeiten ist die Anrechnung jedoch mit insgesamt sieben Jahren begrenzt.
- Studienzeit, also ein abgeschlossenes Hochschulstudium – weitere fünf Jahre.
In Summe wären das zwölf Jahre. Die 6. Woche gibt es somit in vielen Fällen bereits nach 13 Dienstjahren!
|