Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können? Und dies ist nicht nur eine Frage hohen Alters. Jeder Mensch kann durch eine Krankheit oder einen Unfall in die Lage kommen, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können.
Grundsätzlich tritt in diesem Fall die gesetzliche Vertretungsbefugnis von nahen Angehörigen in Kraft. Als nächste Angehörige gelten Ehepartner, Lebenspartner, volljährige Kinder oder Eltern.
Gibt es keine nahen Angehörigen,die diese Aufgabe übernehmen können, erscheint es sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit den persönlichen Angelegenheiten zu betrauen und beizeiten Vorsorge zu treffen mittels einer Vorsorgevollmacht.
Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Vorfeld, wer Ihre Interessen vertreten soll, wenn Sie selber dazu nicht mehr im Stande sind. Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht bei Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit. Das heißt, wenn rationales Handeln, Ihre persönliche Sicherheit oder der Umgang mit Geld nicht mehr gewährleistet sind entscheidet zukünftig ein von Ihnen Bevollmächtigter für Sie und in Ihrem Sinne. Denn ein gesetzlich bestimmter Vertreter weiß möglicherweise nicht, welche Entscheidung Sie in einer bestimmten Situation getroffen hätten.
Inhalte einer Vorsorgevollmacht
Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum des Bevollmächtigten müssen die Aufgaben (möglichst detailliert) und das „Wirksamwerden“ festgelegt werden. Auch individuelle Wünsche bezüglich Pflege, medizinischer Versorgung, welches Heim etc. können mit aufgenommen werden. Sie können für verschiedene Angelegenheiten auch verschiedene Bevollmächtigte einsetzen, z.B. können Sie unterschiedliche Sachwalter bestimmen für medizinische Versorgung und Finanzangelegenheiten.
Wie wird eine Vorsorgevollmacht ausgestellt?
Für die Ausstellung der Vorsorgevollmacht gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
- Sie kann mit dem Computer erstellt (Formular) und eigenhändig unterzeichnet werden. Hierbei muss die Vollmacht zusätzlich von drei Zeugen unterschrieben werden.
- Sie kann von einem Notar, Rechtsanwalt oder Gericht erstellt werden.
Damit die Vorsorgevollmacht wirksam wird, muss mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden, dass die betroffene Person nicht mehr imstande ist, diese Angelegenheiten selber zu regeln. Das Wirksamwerden einer Vollmacht muss dann vom Notar registriert werden.
Übrigens: Eine Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen – auch nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit.