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Wer zahlt, wenn der Hase läuft?
Es passiert vorwiegend in der Dämmerung: Plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn oder ein Wildschwein überquert die Straße … und Sie als LenkerIn verreißen Ihr Fahrzeug oder bremsen unvermittelt ab. Absolut gerechtfertigt, wenn es sich um „Großwild“ handelt: Klar, dass man hier alles unternimmt, um das Schlimmste zu verhindern und eine Kollision zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Schaden, ist der Schaden im Normalfall sowohl bei Voll- als auch Teilkaskoversicherung gedeckt.
Fuchs und Hase
Weniger eindeutig ist die Rechtslage, wenn Hase, Fuchs & Co unterwegs sind. Ruhe und Übersicht bewahren ist hier ebenfalls oberstes Gebot. Denn eine vorschnelle Vollbremsung kann zum Auffahrunfall führen und das unvermittelte Abbremsen ohne „ersichtlichen“ Grund wird nach Straßenverkehrsordnung geahndet. Auch ein plötzliches Ausscheren birgt Gefahren: Speziell bei nasser oder glatter Fahrbahn könnte der Fahrer die Kontrolle über sein Auto verlieren – mit schlimmen Folgen.
Das sollten Sie wissen
Ob Ausweich- oder Bremsmanöver angebracht sind, ist also eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Anders gesagt: Es ist weniger gefährlich, mit einem Kleinwild zu kollidieren als eine Leitplanke zu rammen, den Sturz über eine Böschung oder einen Aufprallunfall zu riskieren. Versicherungen agieren dementsprechend und übernehmen bei Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen keine Folgekosten, die durch unangebrachtes Fahrverhalten entstehen. Der Zusammenstoß mit Haarwild ist zwar prinzipiell abgedeckt, allerdings nur bei direkter Kollision.
Fahren Sie vorausschauend
Wildunfälle häufen sich besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wie jetzt im Herbst: Richtiges Verhalten und richtiger Schutz bewahren vor bösen Überraschungen. Zeigen Sie jeden Wildschaden sofort bei der nächsten Polizeidienststelle an - das ist nicht nur Ihre Pflicht, es sichert auch Ihre Schadenersatzansprüche. Für eine reibungslose Schadensabwicklung benötigen Sie eine genaue Unfalldokumentation mit polizeilicher Meldung, einen Unfallbericht, Fotos und die Polizzen-Nummer.
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