KundenInfo 12.14


Wer zahlt, wenn der Hase läuft?

 

Es passiert vorwiegend in der Dämmerung: Plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn oder ein Wildschwein überquert die Straße … und Sie als LenkerIn verreißen Ihr Fahrzeug oder bremsen unvermittelt ab. Absolut gerechtfertigt, wenn es sich um „Großwild“ handelt: Klar, dass man hier alles unternimmt, um das Schlimmste zu verhindern und eine Kollision zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Schaden, ist der Schaden im Normalfall sowohl bei Voll- als auch Teilkaskoversicherung gedeckt.


 

Fuchs und Hase

 

Weniger eindeutig ist die Rechtslage, wenn Hase, Fuchs & Co unterwegs sind. Ruhe und Übersicht bewahren ist hier ebenfalls oberstes Gebot. Denn eine vorschnelle Vollbremsung kann zum Auffahrunfall führen und das unvermittelte Abbremsen ohne „ersichtlichen“ Grund wird nach Straßenverkehrsordnung geahndet. Auch ein plötzliches Ausscheren birgt Gefahren: Speziell bei nasser oder glatter Fahrbahn könnte der Fahrer die Kontrolle über sein Auto verlieren – mit schlimmen Folgen.
 

 

Das sollten Sie wissen

 

Ob Ausweich- oder Bremsmanöver angebracht sind, ist also eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Anders gesagt: Es ist weniger gefährlich, mit einem Kleinwild zu kollidieren als eine Leitplanke zu rammen, den Sturz über eine Böschung oder einen Aufprallunfall zu riskieren. Versicherungen agieren dementsprechend und übernehmen bei Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen keine Folgekosten, die durch unangebrachtes Fahrverhalten entstehen. Der Zusammenstoß mit Haarwild ist zwar prinzipiell abgedeckt, allerdings nur bei direkter Kollision.


 

Fahren Sie vorausschauend

 

Wildunfälle häufen sich besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wie jetzt im Herbst: Richtiges Verhalten und richtiger Schutz bewahren vor bösen Überraschungen. Zeigen Sie jeden Wildschaden sofort bei der nächsten Polizeidienststelle an - das ist nicht nur Ihre Pflicht, es sichert auch Ihre Schadenersatzansprüche. Für eine reibungslose Schadensabwicklung benötigen Sie eine genaue Unfalldokumentation mit polizeilicher Meldung, einen Unfallbericht, Fotos und die Polizzen-Nummer.

 

 

 

 

Informationen zu:
Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Sonstiges:
Ja, ich möchte kontaktiert werden.
 

 
Zurück zum aktuellen Newsletter


 
Newsletter weiterempfehlen 
Armin Bayer
A-4840 Vöcklabruck, Feldgasse 8

Telefon
+43 (0)7672 - 25525
Telefax
+43 (0)7672 - 25505-23
E-Mail
bayer@hvm.at
Webseite
bayer.hvm.at


Informationen laut § 5 E-Commerce-Gesetz
 


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden.

Die Informationen wurden von Armin Bayer als Erfüllungsgehilfe der HVM Versicherungsmakler GmbH (4842 Zell am Pettenfirst 26) mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem können weder Armin Bayer noch die HVM Versicherungsmakler GmbH irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


(Fotos: iStockphoto)
 

Datenschutzerklärung