„Nicht nur die finanzielle Absicherung bei Skiunfällen und deren Folgen, sondern auch ein rechtlicher Schutz sollte vor dem Skiurlaub unbedingt ins Auge gefasst werden!“

Skiunfall - aber wer ist schuld?

 

Schwingen, wedeln, einfädeln... Wer die Pisten unserer Alpinlandschaft bevölkert, steckt schon mal unfreiwillig seine Nase in den Schnee. Abklopfen, das Nass aus dem Kragen schütteln, die verlorengegangenen Brettln einsammeln und wieder anschnallen: Auf geht’s!

 

Im Blick behalten

Abgesehen von solchen Hoppalas kommt es immer wieder zu Unfällen mit anderen „Verkehrsteilnehmern“. Skifahrer oder Snowboarder sind zu schnell unterwegs, fahren über ihre Verhältnisse, schätzen ihr Können falsch ein, bremsen nicht rechtzeitig ab. Schlimm, wenn der Skitag „dank“ fehlender Rücksichtnahme im Krankenhaus endet. Gefährliche Situationen entstehen besonders bei Pistenkreuzungen, bei Überholmanövern, beim Wegfahren von der Hütte ohne Blick nach oben. Hand aufs Herz: Kennen Sie die Pistenregeln und halten Sie sich daran? Und was passiert, wenn andere sich darüber hinwegsetzen und fahrlässig eine Kollision verursachen?

 

Kopf behalten

Sind Sie nach einem Zusammenstoß verletzt, können Sie Schadenersatz fordern, falls der Unfallgegner die Kollision schuldhaft herbeigeführt hat. Melden Sie den Unfall beim Liftbetreiber und verständigen Sie bei Personenschäden die Polizei und – besonders wichtig: Lassen Sie sich Name und Adresse des Unfallverursachers geben und notieren Sie auch die Daten von Zeugen, die den Hergang bestätigen können. So vermeiden Sie lange Rechtsstreitigkeiten. Denn bleibt der Unfallhergang unklar (der Unfallgegner gesteht in vielen Fällen seine Alleinschuld nicht ein) oder trifft Sie ein Mitverschulden, werden Sie unter Umständen selbst schadenersatzpflichtig.

 

Recht behalten

Kommt es zu einem Prozess mit dem Unfallgegner, sind Sie womöglich mit hohen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten konfrontiert, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder gegnerische Forderungen abzuwehren. Bevor Sie Ihren Skiurlaub antreten, sollten Sie daher unbedingt Ihre Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung überprüfen.

 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie über einen entsprechenden Schutz verfügen, setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung. Senden Sie bitte das Formular rechts ab, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

Im nächsten Newsletter dreht
sich alles um Reisen & Wohnen.

Christian Trummer
Konzernagentur der Generali Gruppe

Anschrift) Schulgasse 1, 8072 Fernitz
Telefon) 03135/57758-0 | Fax) 03135/57758-15
E-Mail) office@wirversichern.at | Webadresse) http://wirversichern.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © Rainer Sturm / PIXELIO