„Nicht nur die finanzielle Absicherung bei Skiunfällen und deren Folgen, sondern auch ein rechtlicher Schutz sollte vor dem Skiurlaub unbedingt ins Auge gefasst werden!“

Das wird neu im Jahr 2015

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2014/2015 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten hier zusammengefasst:

 

Bankomatkarte funktioniert außerhalb Europas nicht mehr

ab 1. Jänner 2015

 

Mit GeoControl führen alle Österreichischen Banken bei den Maestro-Bankomatkarten eine zusätzliche Sicherheitsfunktion ein. Um in Zukunft außerhalb Europas Geld am Bankomat abheben zu können, muss GeoControl deaktiviert sein. Dies ist bei den meisten Banken telefonisch oder im Online-Banking möglich. Nach drei Monaten wird GeoControl wieder aktiviert.

 

Gratis-Zahnspange

ab 1. Juli 2015

 

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag) bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung. Voraussetzung ist, dass die Zahnspange aus medizinischen Gründen benötigt wird. Ob dies der Fall ist, wird vom Zahnarzt anhand international festgelegter Richtwerte entschieden.

 

Erhaltung der Therme durch Vermieter

ab 1. Jänner 2015

 

Der Vermieter ist künftig zur Erhaltung (Reparatur und Austausch) von mitvermieteten Heizthermen, Warmwasserboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten verpflichtet. Der Mieter ist aber auch weiterhin für die Wartung zuständig.

 

Wurde vom Mieter nachträglich eine Heiztherme in die Wohnung eingebaut, so trifft die Erhaltungspflicht ihn selbst.

 

Zentrale § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank ("Pickerl")

ab 1. Jänner 2015

 

Alle KFZ-Werkstätten, die Pickerl ausgeben oder anbringen, müssen diese Gutachten an die zentrale Begutachtungsplakettendatenbank übermitteln. Diese wurde mit Oktober 2014 geschaffen, um alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit des Pickerls zu speichern und verwalten. Die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung werden für die Zulassungsstellen abrufbar.

 

Vignettenpreise

seit 1. Dezember 2014

 

Die Jahresvignette 2015 in der Farbe "azurblau" gilt seit 1. Dezember 2014. Die Jahresvignette 2014 ist noch bis einschließlich 31. Jänner 2015 gültig.

 

Seit 1. Dezember 2014 gelten für Motorräder sowie Pkw und Lkw bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht folgende neue Vignettenpreise (pro Fahrzeugkategorie):

 
Fahrzeugkategorie 10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 5 Euro 12,70 Euro 33,60 Euro
Pkw und Lkw
bis einschließlich 3,5 t
8,70 Euro 25,30 Euro 84,40 Euro

 

Erschwerung des Zugangs zu den Pflegestufen 1 und 2

ab 1. Jänner 2015

 

Für die Zuerkennung der Pflegestufe 1 muss durchschnittlich mehr als 65 Stunden (bisher waren es 60 Stunden) monatlicher Pflegebedarf nachgewiesen werden. Für die Pflegestufe 2 erhöht sich der notwendige Pflegebedarf von 80 auf 95 Stunden. Ab 2016 werden die Pflegegeldbeträge in allen Stufen um 2 Prozent erhöht.

 

Verbesserungen für Eltern, die behinderte Kinder pflegen

ab 1. Jänner 2015

 

Eltern, die behinderte Kinder pflegen, können einer beschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren. Außerdem werden die Pflegejahre besser bei der Pension berücksichtigt: Die Beitragsgrundlage steigt von derzeit monatlich 1.105 Euro bis 2019 schrittweise auf 1.650 Euro an.

 

Handwerkerbonus auch 2015

seit Dezember 2014

 

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden.

 

Mehr dazu finden Sie hier.

 

Mehr Rechte bei Reisen

ab 1. Mai 2015

 

Egal ob Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug: Bei Streit- oder Beschwerdefällen soll eine neue Agentur für Passagierrechte Reisenden rasch zu ihrem Recht verhelfen. Die Kernaufgabe dieser Agentur ist die außergerichtliche und möglichst einvernehmliche Streitbeilegung.

 

E-Zigaretten nur mehr in Trafiken

ab 1. Oktober 2015

 

E-Zigaretten und E-Shishas dürfen aufgrund von gesundheitspolitischen Bedenken und Jugendschutz nur noch in Trafiken verkauft werden.

 

Neue Zinssätze

ab 1. Jänner 2015

 

Für Sparer beträgt die Bausparprämie wieder 1,5 Prozent. Der Zuschuss für die staatlich geförderte Altersvorsorge bleibt bei 4,25 Prozent. Der höchstzulässige Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt von 1,75 auf 1,5 Prozent.

 

Arbeitslosengeld: Gleichstellung von Kinderbetreuungszeiten

ab 1. Jänner 2015

 

Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld werden mit der Zeit des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes hinsichtlich der Anwartschaft und der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld gleichgestellt.

 

Kontrolle Minderjähriger bei Grenzübertritten

ab 1. Jänner 2015

 

Unter bestimmten Voraussetzungen darf bei Grenzübertritten durch Minderjährige künftig überprüft werden, ob dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Die Polizei darf im Rahmen der Grenzkontrolle eine solche Überprüfung vornehmen, wenn

  • begründete Zweifel am Vorliegen des Einverständnisses des gesetzlichen Vertreters bestehen oder
  • Hinweise vorliegen, dass der/die Minderjährige beabsichtigt, sich im Ausland an Kampfhandlungen zu beteiligen oder diese zu unterstützen.

Sollten Personen außerhalb Österreichs freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen, wird diesen künftig die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen.

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

Im nächsten Newsletter dreht
sich alles um Reisen & Wohnen.

Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler

Produkte: Versicherungen aller Art und jeder Anstalt, Schadenbearbeitungen, Risikonanlyse u.v.m.

Anschrift) Quellenweg 4, 6200 Jenbach
Telefon) +43 5244 622 26 | Fax) +43 5244 622 26-22
E-Mail) office@steinlechner.at | Webadresse) http://www.steinlechner.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB



Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Bildnachweis  | © Rainer Sturm / PIXELIO