Schlüssel aus Auto gestohlen - die Versicherung zahlt nicht

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz eine Situation schildern, in die jeder von uns tagtäglich kommen kann. Eine Entscheidung in diesem Fall musste vom Obersten Gerichtshof getroffen werden.

 

Folgendes war passiert: (die Namen wurden geändert)

 

Markus S. war Geschäftsführer der Firma Muster. Daher besaß er natürlich auch einen Schlüssel zum Firmengebäude. Ohne bewusst darauf zu achten hatte Markus S. diesen Schlüssel über Nacht in seinem Auto (geparkt am Firmengelände) vergessen. Das Auto wurde in dieser Nacht aufgebrochen, der Schlüssel zum Firmengebäude wurde entwendet.

 

Nun hatten die Diebe leichtes Spiel. Noch in der gleichen Nacht wurde das Firmengebäude "ausgeräumt".

 

Die betroffene Versicherung weigerte sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der über mehrere Instanzen geführte Prozess landete schlussendlich beim OGH, der folgendes Urteil fällte:

 

Werden Schlüssel aus einem versperrten KFZ gestohlen und damit Sachen aus einem versicherten Gebäude entwendet, besteht kein Versicherungsschutz! Der Schaden ist nur gedeckt, wenn der Schlüssel aus einem Gebäude gestohlen wird, ein KFZ ist laut dem OGH-Urteil kein Gebäude.

 

TIPP:

Haus- oder Wohnungsschlüssel - auch wenn von außen nicht sichtbar - nie im Auto lassen!

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Schindler & Partner KG – Topfinanz.net
Versicherungsmakler und Vermögensberatung

 

3400 Klosterneuburg, Kierlingerstraße 66
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2243 30 120
+43 676 / 844 398 200
+43 2243 30 120

 

ps@topfinanz.net
http://topfinanz.net
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © amira_a