„Auch wenn Sie eine Kreditkarte mit Versicherungsschutz haben, eine individuelle Reiseversicherung können Sie damit auf keinen Fall ersetzen."

Reiseversicherungen - von sinnvoll bis entbehrlich

 

Reisen erweitern den Horizont, machen Spaß und lassen den Alltag vergessen. Abenteuer und Entspannung inbegriffen – und wer seinen Urlaub wirklich genießen möchte, sichert sich vor Reiseantritt entsprechend ab.

Wir informieren, wie Sie das am besten tun und was Sie sich sparen können – unsere Tipps verraten Ihnen, worauf Sie bei Reiseversicherungen achten sollten.

 

Maßgeschneidert – der ideale Reiseschutz

Komplettpaket oder individuelle Module? Was Sie an Reiseversicherung benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab…

 

Wohin geht es? Ob Sie einen Wanderurlaub in Österreich, ein verlängertes City-Wochenende oder einen Tauchurlaub auf den Malediven buchen – den Unterschied formen nicht nur Aktivitäten und Landschaften, auch die Risiken und der Absicherungsbedarf sind unterschiedlich.


Den idealen Reiseschutz können Sie aus Modulen individuell zusammenstellen. Bei Last-Minute-Reisen werden Sie kaum ein Komplettpaket brauchen, bei kostspieligen Auslandsreisen sollte es lieber nicht fehlen…

 

Reisekrankenversicherung - Kreislaufkollaps, Durchfall mit Brechreiz …

 

Kreislaufkollaps, Durchfall mit Brechreiz, gebrochenes Bein – der Teufel schläft auch im Urlaub nicht. Zumeist gibt es medizinische Hilfe vor Ort, doch der Aufenthalt im Krankenhaus kann teuer werden. In vielen Ländern müssen Urlauber die Kosten dafür selbst tragen, eine Reisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert.

 

In Europa. Bei Destinationen innerhalb Europas sind Sie im Krankheitsfall mit der e-card meist gut versorgt – sie deckt medizinisch notwendige Eingriffe und Behandlungen ab. Gültig ist sie in Ländern der Europäischen Union, in EWR-Staaten und in der Schweiz. Bei Reisen in Nicht-EU-Balkanstaaten und in die Türkei müssen Sie einen Urlaubskrankenschein mitnehmen.

 

Doch Vorsicht: Speziell im Notfall sind Sie möglicherweise auf private Ambulanzen oder Krankenhäuser angewiesen. Besteht kein Abkommen zur Abrechnung mit Ihrer Sozialversicherung, begleichen Sie die Rechnung – falls Sie keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben!

 

Weltweit. Bei Fernreisen müssen Arzt- und Spitalsrechnungen zunächst selbst bezahlt werden und können zu Hause eingereicht werden. Die Sozialversicherungen ersetzen jedoch lediglich die heimischen Tarife – der Rest geht zu Lasten der Urlaubskasse.

 

Behandlungskosten etwa in den USA sind besonders hoch, bei Tagsätzen bis zu 700 Euro bleiben Lücken von rund 75 % offen. Ein längerer Krankenhausaufenthalt kann sich also existenzbedrohend auswirken! Eine Auslands-Krankenversicherung übernimmt anlaufende Kosten; sie kümmert sich übrigens auch organisatorisch um den Patienten.

 

Unsere Tipps:

 

Chronische Krankheiten. Sind Sie chronisch krank, kommen Reisekrankenversicherungen nur eingeschränkt für Behandlungskosten auf. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, womit Sie rechnen können und was nicht im Vertrag enthalten ist.

 

Längere Auslandsaufenthalte. Studiensemester, Au-pair- oder sonstige Jobs außerhalb Österreichs erfordern spezielle Absicherungen, da Krankenversicherungen für das Ausland meist eine begrenzte Reisedauer vorsehen.

 

Rücktransporte - Nichts wie heim …

 

Sie verstehen nur „spanisch“ und sollen Wochen im Krankenhausbett in einem fremden Land verbringen? Dann nichts wie heim: Ein Reiserücktransport sorgt dafür, dass Sie diesen Albtraum nicht erleben. Das betreffende Versicherungsangebot sollten Sie allerdings genau lesen. Denn gerade beim Reiserücktransport unterscheidet sich die Billigversicherung von der hochwertigen Reiseversicherung enorm!

 

Sinnvolle Notwendigkeit. Rücktransporte im Krankheitsfall können unter Umständen nur dann vorgesehen sein, wenn sie unbedingt notwendig sind. Achten Sie darauf, ob die Leistung auch erbracht wird, wenn sie „nur“ medizinisch sinnvoll ist.

 

Unfallversicherung – Ein Sturz beim Wandern, Verkehrsunfall …

 

Reine Reiseunfallversicherungen bieten meist viel zu geringe Deckungssummen für Invalidität, Berge- oder Rückholkosten. Wollen Sie ausreichend vorsorgen, ist eine private Freizeitunfallversicherung die bessere Variante – sie gilt weltweit das ganze Jahr rund um die Uhr.

 

„Verkehrshindernisse“. Wenn Sie beim Wandern über eine Wurzel stolpern oder sich beim Turnen am Pool den Arm verrenken, reicht es leider nicht, zur Abdeckung von Unfallfolgen die Kreditkarte zu zücken… Zwar sind Kreditkarteninhaber üblicherweise unfallversichert, allerdings meist nur für Unfälle bei Nutzung eines Verkehrsmittels.

 

Haftpflicht – Sie haben einen Schaden verursacht …

 

Verfügen Sie über eine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht? Sie gilt auch für Ihren Urlaub. Klären Sie bei Fernreisen, ob die Versicherung weltweit greift – bei Bedarf können Sie die Deckung erweitern. Interessant auch für das Reisegepäck ...

 

Reisegepäck - Handy weg, Uhr geklaut …

 

Handy weg, Uhr geklaut, Laptop versenkt? Gleich vorweg: Die beste Versicherung für Ihre Koffer und Utensilien ist immer noch Ihre Vorsicht. Auch so manch anderes Detail kann Ihnen zum Vorteil gereichen.

 

Klauseln und Konditionen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Reisehabseligkeiten werden Sie oft kaum Ersatz erhalten. Entweder sind wirklich wertvolle Dinge nicht in die Gepäckversicherung inkludiert oder es bleibt die Frage, ob Sie Ihre Sorgfaltspflichten wahrgenommen haben. Lesen Sie die Konditionen genau und beschließen Sie, besonders gut auf Ihr Hab und Gut achtzugeben.

 

Risikoverwahrung im Auto. Äußerst strenge Kriterien werden bei der Aufbewahrung im Fahrzeug angelegt – leider reicht es nicht aus, das Auto auf einem bewachten öffentlichen Parkplatz zurückzulassen, damit die Versicherung zahlt.

 

Haftpflicht checken. Auch auf Reisen gilt der Schutz Ihrer beweglichen Güter im Rahmen der Haushalts-Haftpflichtversicherung. Was genau und wie er zur Anwendung kommt, erfahren Sie von uns.

 

Storno/Reiserücktritt - Gravierendes vor Reiseantritt …

 

Flug und Unterkunft sind längst gebucht, doch vor Reiseantritt kommt Gravierendes dazwischen: Welche Stornogründe sind für die Versicherung ausschlaggebend?

 

Triftige Gründe. Was steht in der Polizze? Meist sind Voraussetzungen wie Unfall oder Krankheit des Versicherten oder der Angehörigen, eine Kündigung, Schwangerschaft oder Auflösung der Lebensgemeinschaft relevant, damit die Kosten der Reise ersetzt werden.

 

Keine Matura, keine Lust? „Einfach so“ eine Reise nicht anzutreten, ist für die Versicherung kein Grund zur Leistung. Bei Maturareisen, die bereits vor der Reifeprüfung gebucht werden, muss das „Nichtbestanden“ ausdrücklich als Stornogrund angeführt sein.

 

 

Was sonst noch wichtig ist

Nehmen Sie im Schadensfall rasch – noch vor Ort – Kontakt mit uns auf, wir klären alles Weitere mit der Versicherung zu Hause. Und zuletzt noch: e-card, Kreditkarte und Reisepass nicht vergessen!

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub und unvergessliche positive Eindrücke - und kommen Sie gut und erholt wieder heim!


 
Zurück zum aktuellen Newsletter






Infos zu
Titel
Vorname
Name
Telefon
E-Mail
Mitteilung

Im nächsten Newsletter dreht
sich alles um Gesundheit & Natur.

Christian Trummer
Konzernagentur der Generali Gruppe

Anschrift) Schulgasse 1, 8072 Fernitz
Telefon) 03135/57758-0 | Fax) 03135/57758-15
E-Mail) office@wirversichern.at | Webadresse) http://wirversichern.at

Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


 
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © amira_a