Wissen Sie eigentlich ...
... ob Sie am Fahrrad Musik hören oder telefonieren dürfen?
Im Frühling wird wieder kräftig in die Pedale getreten: Rund zwei Drittel aller Österreicher benutzen regelmäßig ein Fahrrad. Was viele nicht wissen – zu Ostern vor einem Jahr sind neue Regelungen rund ums Radfahren in Kraft getreten. Hand aufs Herz: Kennen Sie die Bestimmungen?
Wenn es am Fahrrad klingelt …
belassen Sie es dabei. Hände weg vom Handy, heißt es nämlich seit 31. März 2013. Das Telefonierverbot gilt jedoch nur teilweise. Wer beim Radfahren mit dem Handy in der Hand erwischt wird, riskiert eine Strafe von 50 Euro, das Telefonieren mit Freisprechanlage ist weiterhin gestattet. Übrigens: Einhändig radeln ist nicht generell verboten, freihändig aber nicht erlaubt!
Mit Musik im Ohr …
bewegt man sich in einem Graubereich, denn ein Fahrzeug – auch ein Fahrrad – darf nur lenken, wer es beherrschen und die Rechtsvorschriften befolgen kann. Ob diese Forderungen mit Stöpseln im Ohr und laut aufgedrehter Musik erfüllt werden, bleibt Auslegungssache. Schließlich spielt das Gehör im Straßenverkehr eine wichtige Rolle – und abgelenkt durch Musik überhört man mitunter Warnsignale. Bei einem Unfall könnte es bei Verwendung von Kopfhörern an Handy oder MP3-Player durchaus zu einer Mitschuld kommen.
Auf Radweg und Straßen …
Neu in der StVO ist auch, dass Sie nicht zwingend am Radweg fahren müssen. Wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, dürfen Sie auf die Straße ausweichen.
Soviel zur rechtlichen Seite – davon abgesehen sollte Ihre Sicherheit immer im Vordergrund stehen. Bleiben Sie fest im Sattel und mit den Händen am Lenker – wir wünschen gute Fahrt!
|