Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

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„Auch wenn Sie als „nicht sportlich ambitionierter“ Radfahrer einen Helm tragen, vor den finanziellen Sturzfolgen schützt Sie nur eine private Unfallversicherung!"
Wissen Sie eigentlich ...

 

... ob Sie einen Feuerlöscher besitzen müssen?

 

Ob Sie verpflichtet sind, einen Feuerlöscher im Haus zu haben, lässt sich pauschal leider nicht sagen. Es hängt von vielen Gegebenheiten ab, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und wird letztlich von der jeweiligen Baubehörde vorgeschrieben. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, anzuraten ist die Anschaffung eines Feuerlöschers jedenfalls.

 

Was ist in Privathaushalten ratsam?

Zu beachten ist, dass nicht jedes Löschmittel sich für jede Brandbekämpfung eignet: Im Einfamilienhaus ist ein Pulverlöscher mit hervorragender Löschwirkung im Keller bzw. Heizungsraum anzuraten. In den Stockwerken bzw. für Wohnbereiche sind weniger verschmutzende Schaumlöscher empfehlenswert, zusätzlich ist in der Küche eine Löschdecke, ein Fettbrand- oder CO²-Feuerlöscher sinnvoll.

 

Was ist notwendig?

Feuerlöscher müssen nach Gebrauch oder Verlust der Plombe, ansonsten alle zwei Jahre durch zertifizierte Fachfirmen überprüft und mit einer Klebevignette gekennzeichnet werden.

 

Was deckt die Versicherung ab?

Für Brandschäden am Gebäude kommt die Eigenheimversicherung auf, beschädigte Wohnungsinhalte werden von der Haushaltsversicherung ersetzt. Dennoch liegt es vor allem in Ihrem Interesse einen Brandschaden so gering wie möglich zu halten. Denn die Versicherung kann nur den entstandenen Sachschaden ersetzen, nicht jedoch die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

 

Fazit:

Unabhängig davon, ob ein Feuerlöscher in Ihrem Fall gesetzlich nun vorgeschrieben ist oder nicht, eine Anschaffung ist unbedingt zu empfehlen. Lassen Sie sich von Fachpersonal beraten, welcher Feuerlöscher für Ihre Situation am Besten geeignet ist. Feuerlöscher mit 1kg Inhalt gibt es bereits ab 20 Euro!


 
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Wolfgang Hoppacher
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