„Auch wenn Sie als „nicht sportlich ambitionierter“ Radfahrer einen Helm tragen, vor den finanziellen Sturzfolgen schützt Sie nur eine private Unfallversicherung!"

Der Autoschlüssel ist weg - ein neues Schloss ist Pflicht

 

Wer kennt diese Situation nicht: man ist schon zu spät dran und ausgerechnet dann findet man den Autoschlüssel nicht. Nun versucht man sich krampfhaft daran zu erinnern, wo man ihn zuletzt abgelegt hat. Wird der Autoschlüssel nicht gleich gefunden, bleibt nur der Griff zum Ersatzschlüssel. So nach dem Prinzip "der wird schon wieder auftauchen".

 

Der Oberste Gerichtshof hat zu so einem Fall aber eine ganz klare Entscheidung getroffen:

 

Ist ein Autoschlüssel weg, so müssen die Autoschlösser am Wagen gewechselt werden. In jedem Fall ist natürlich auch die Versicherung zu verständigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schlüssel verloren oder gar gestohlen wurde.

 

Denken wir nun die Situation weiter:

Bekannterweise schläft der Teufel ja nie, und so wird Ihr Auto tatsächlich gestohlen. Sie gehen nun davon aus, dass Ihre Kaskoversicherung für den Schaden aufkommt. Und genau hier liegt nun das Problem.

 

Haben Sie den Verlust des Autoschlüssels Ihrer Versicherung nicht gemeldet und auch die Autoschlösser (wie die Versicherung von Ihnen verlangt hätte) nicht gewechselt, so wäre der Schutz gegen Diebstahl (im Rahmen der Kaskoversicherung) nicht mehr wirksam. Ihre Versicherung muss in diesem Fall für den Verlust Ihres Wagens NICHT mehr aufkommen.

 

 

TIPP:

Verwahren Sie Ihren Autoschlüssel sicher, lassen Sie ihn nicht öffentlich (wenn auch nur für kurze Zeit) liegen. Die Kaskoversicherung könnte das als grob fahrlässig auslegen und im Falle des Falles die Zahlung eines Schadens verweigern!

 

Übrigens: 2013 wurden in Österreich über 5.000 Fahrzeuge gestohlen!


 
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