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Steuerreform 2015/2016 - das sind die wichtigsten Änderungen

 

Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionspartner auf ein Steuerreformpaket geeinigt und die Eckpfeiler im März 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier sind die wichtigsten Änderungen (vorbehaltlich noch etwaiger "Sonderregelungen"):

 

Neue Einkommenssteuertarife

 

Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 Euro steuerfrei bleiben.

 

NEU   ALT
bis € Steuersatz   bis € Steuersatz
11.000 0%   11.000 0%
18.000 25%   25.000 36,50%
31.000 35%   60.000 43,21%
60.000 42%   darüber 50%
90.000 48%      
1.000.000 50%      
darüber 55%      

 

Der neue Höchstsatz von 55% wurde als auf fünf Jahre befristete Maßnahme angekündigt. Im Durchschnitt wird durch die Abflachung der Progression mit einer Entlastung von rund 1.000 Euro jährlich für jeden Steuerzahler gerechnet.

 

 

Weitere Entlastungen

 

Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 Euro auf 440 Euro pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 264 Euro pro Person).

 

Arbeitnehmerabsetzbetrag soll in den Verkehrsabsetzbetrag integriert werden und künftig in Summe 400 Euro statt bisher zusammen 345 Euro betragen.

 

Erhöhung der Negativsteuer für Kleinverdiener von 110 Euro auf bis zu 400 Euro.

 

Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen.

 

 

Erhöhung der Kapitalertragssteuer

 

Die Kapitalertragsteuer soll von bisher 25% auf 27,5% erhöht werden. Dies führt dazu, dass etwa Gewinne von Kapitalgesellschaften, die an natürliche Personen ausgeschüttet werden, zukünftig einer Steuerbelastung von insgesamt 45,625% unterliegen (bisher 43,75%). Nur für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll die KESt weiterhin bei 25% bleiben.

 

 

Grunderwerbssteuer

 

Erben und Schenken von Immobilien soll durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer teurer werden. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden. Erben von kleineren Immobilien sollen jedoch besser aussteigen: geplant ist nämlich die Senkung des derzeit für Familien geltenden Steuersatzes von zwei auf 0,5 Prozent für Vermögensteile unter 150.000 Euro. Für Werte zwischen 150.000 und 300.000 Euro soll es einen höheren Steuersatz geben, alles über 300.000 Euro soll mit 3,5 Prozent besteuert werden.

 

 

Anhebung der Umsatzsteuer

 

Einige bisher vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% erfasste Umsätze sollen auf 13% erhöht werden. Dies bedeutet eine Preiserhöhung bei Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit lebenden Tieren und Futtermitteln, Pflanzen, Saatgut und Holz. Des weiteren werden auch Übernachtungen in Hotels oder Pensionen, Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen, Kino-, Konzert- oder Theaterbesuche und Flugtickets höher besteuert (und somit auch teurer).

 

 

Verstärkte Betrugsbekämpfung

 

Die Verpflichtung zur Erfassung von Einnahmen mittels Registrierkassen soll einen wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung und folglich Steuermehreinnahmen darstellen.

 

Außerdem soll auch ein Barzahlungsverbot zwischen Unternehmern in der Baubranche– mit Ausnahme von Kleinstbeträgen – zur Eindämmung von Scheinrechnungen beitragen.

 

Mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters (für Private und Betriebe) sind personenbezogenen Daten, die bisher von den Kreditinstituten geheim gehalten werden mussten, nicht mehr im selben Umfang gegenüber der Übermittlung an Abgabenbehörden, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte geschützt. (Da diese Neuerung erst vor wenigen Tagen bekannt wurde, werden wir in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.)

 


 
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