Versicherungs-Tipp
Was Sie bei einem Leihwagen im Urlaub unbedingt beachten sollten!
Traumhaft: Sie fliegen in den Urlaub und am Ziel kurven Sie im Leihwagen von Traumstrand zu Traumbucht … Aber wie gut ist das Fahrzeug versichert?
Kommt es nämlich zu einem Unfall, dessen Kosten die Mindest-Versicherungssumme des jeweiligen Landes überschreiten, wird es für den Verursacher des Unfalls schnell sehr teuer, denn er ist verpflichtet die Differenz zu zahlen. Insbesondere, wenn bei dem Unfall Personen verletzt werden, kann es bei den Schadensersatzforderungen schnell um Millionenbeträge gehen.
Beispiel:
Sie verursachen in der Türkei einen Sachschaden in der Höhe von 45.000 Euro. Die gesetzlich geforderte Mindest-Versicherungssumme bei Sachschäden beträgt in der Türkei aber nur 14.000 Euro. Auf der Differenz, also 31.000 Euro, bleiben Sie im Falle des Falles leider selbst sitzen.
In jedem Fall ist es stets wichtig, vor Antritt der Reise die Vertragsbedingungen des Mietwagen-Anbieters gründlich durchzulesen. In manchen Ländern, wie zum Beispiel in Spanien und in Frankreich, reicht die gesetzliche Mindest-Versicherungssumme völlig aus und man muss keine Zusatzversicherung (sofern sie nicht schon in der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung inkludiert ist) abschließen.
Bereisen Sie aber ein Land, in dem die Versicherungssummen niedriger sind als bei uns, überprüfen Sie, ob Ihre Versicherung zu Hause den Schutz der „subsidiären Lenker-Haftpflichtversicherung“ inkludiert. Fehlt diese Bestimmung, lässt sie sich üblicherweise mit einem geringen Zusatzbeitrag ergänzen.
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