Kanzlei Wienerroither – Ihr Spezialist für professionelle Schadenabwicklung
Im heurigen Jahr wurden bereits drei Großbrände abgewickelt, bei denen es von Seiten der Versicherungen anfangs nur zu Ablehnungen bzw. Teilanerkenntnissen kam. Durch unser umfangreiches rechtliches Know-How und Erfahrung im Bereich existenzieller Risiken konnten wir jedoch erreichen, dass diese Fälle schlussendlich positiv im Sinne des Versicherungsnehmers abgewickelt wurden.
Für uns ist wichtig, dass unsere Kunden dank spezieller Zusatzklauseln (z.B.: Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit) lückenlos abgesichert sind. Die günstigste Prämie ist daher kein Entscheidungsmerkmal für die Auswahl einer Versicherung.
Es wird von der Auswahl der Sachverständigen (in Absprache mit dem jeweiligen Versicherer) bis hin zur Bereitstellung von Sanierungsfirmen (auch Wunschfirmen des Kunden möglich) alles aus einer Hand erledigt. Aufgrund diverser Verträge mit Sanierungsfirmen können wir auch garantieren, dass der Kunde kein Kostenrisiko zur Instandsetzung trägt (abgesehen von Verbesserungen).
Wichtig ist einfach nur, dass Schäden sofort an unser Büro gemeldet werden.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Feuerschaden vom 17.01.2015 in Schwechat Neudörfl, wo ein Akku einer Bohrmaschine (nicht ans Stromnetz angeschlossen) den Brand im Nebengebäude (alter Schuppen) auslöste. Natürlich war auch das Wohnhaus, das am Grundstück abgestellte Auto etc. betroffen. Gesamtschaden über 100.000 EURO
Beispiel 2: Feuerschaden eines Fremdkunden in einem Gemeindebau (Wohnung) Fischamend am 14.04.2015 , wo sich Öl am Herd entzündete und der Versicherer Schwierigkeiten ob einer groben Fahrlässigkeit reklamierte. Gesamtschadensumme auch hier über 100.000 EURO
Beispiel 3: Wohnungsbrand in Wien, verursacht durch ein Teelicht – auch hier über 100.000 EURO Schaden. Eine leistungsmindernde grobe Fahrlässigkeit konnte abgewehrt werden.
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