Auf unrichtige Schadensmeldungen stehen hohe Strafen!
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Spiegel kaputt, Smartphone bei Einbruchdiebstahl gestohlen, Fernseher durch indirekten Blitzschlag defekt – die Versicherung übernimmt den Ersatz der Gegenstände, dafür ist sie schließlich da. Was aber, wenn der Schaden nur vorgetäuscht ist, das angeblich gestohlene Fahrrad im Keller lehnt oder man mit der eigenen Haftpflichtversicherung dem Nachbarn oder Freund lediglich einen Gefallen erweist? Dann begeht man eine kriminelle Handlung …
Betrug bleibt Betrug
Die Liste der Delikte reicht vom erschwindelten Austausch des Handys gegen das neueste Modell bis hin zu Meldungen über gestohlene Sportgeräte oder Autos, die ins benachbarte Ausland verkauft wurden. Mitunter wird man sogar selbst zum Opfer von Versicherungsbetrügern: Parkschäden werden anderen Verkehrsteilnehmern untergeschoben und „Autobumser“ überlassen freundlich die Vorfahrt und geben dann doch Gas. Die Schuld am Unfall bleibt dem gezielt ausgesuchten Gegner – ebenso wie der Ärger über den Betrug …
Bis zu mehrere Jahre Freiheitsentzug
Schadenmeldungen müssen immer wahrheitsgemäß gemacht werden. Falschangaben können im leichtesten Fall zu einer Nicht-Leistung der Versicherung führen. Aber wer dermaßen agiert oder zweimal kassiert, riskiert viel. Immer öfter werden Betrugsversuche aufgedeckt – mit strafrechtlichen Konsequenzen: Bittet man Versicherungen aufgrund falscher Angaben zur Kasse, können je nach Schwere des Vergehens auch schon mal zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren Freiheitsentzug drohen. Es handelt sich also keineswegs um ein Kavaliersdelikt ...
Versicherungen erbringen Leistung für den vereinbarten Schutz. Forderungen in betrügerischer Absicht zählen nicht zum Leistungsspektrum. Ein Dank gebührt allen Versicherungsnehmern, die Versicherungen nicht abzocken und so dafür sorgen, dass Prämien niedrig gehalten werden können!
Die Verpflichtung zur Erfassung von Einnahmen mittels Registrierkassen soll einen wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung und folglich Steuermehreinnahmen darstellen.
Außerdem soll auch ein Barzahlungsverbot zwischen Unternehmern in der Baubranche– mit Ausnahme von Kleinstbeträgen – zur Eindämmung von Scheinrechnungen beitragen.
Mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters (für Private und Betriebe) sind personenbezogenen Daten, die bisher von den Kreditinstituten geheim gehalten werden mussten, nicht mehr im selben Umfang gegenüber der Übermittlung an Abgabenbehörden, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte geschützt. (Da diese Neuerung erst vor wenigen Tagen bekannt wurde, werden wir in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher darüber berichten.)