Staatliche Einlagensicherung leise abgeschafft!
Ziemlich still und ohne allzu großes mediales Interesse ist unsere staatliche Einlagensicherung für Konten, Sparbücher und Bausparer seit 15. August 2015 Geschichte.
Selbst ohne Wertung dieser Veränderung ist schon bemerkenswert, dass die Medien kaum über diese Änderung berichten. Obwohl so gut wie jede Österreicherin und jeder Österreicher direkt davon betroffen ist. Und die Auswirkungen sogar recht unangenehm werden könnten. Aber der Reihe nach:
Was hat sich eigentlich genau geändert?
Bisher waren alle Einlagen bis 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt, dabei übernahmen die Banken die ersten 50.000 Euro der Haftung, der Staat garantierte die zweiten 50.000 Euro.
Jetzt bleibt zwar die Höhe der gesicherten Einlagen mit 100.000 Euro gleich, es gibt jedoch eine wesentliche Änderung. Der Staat übernimmt keine direkte Haftung mehr, die Haftung liegt nun ausschließlich bei den jeweiligen Einlagensicherungen der Banken. (Alle Details dazu finden Sie auf der Webseite von Einlagensicherung.at)
Können Banken allein die nötige Sicherheit bieten?
Nüchtern betrachtet muss man festhalten, dass dies mit der Einlagensicherung schwer vorstellbar ist, da die Dotierung des Einlagensicherungsfonds lediglich 0,8 % der Einlagen beträgt.
Dazu kommt, dass dieser Fonds erst gegründet werden muss. Man darf sich durchaus fragen, woher das Geld bei einer Bankenpleite in der Größenordnung einer Hypo Alpe Adria oder einer Volksbanken AG kommen soll. Alleine die Rettung der Hypo Alpe Adria kostete den Staat mehrere Milliarden Euro – ein Vielfaches des geplanten Sicherungsfonds.
Was passiert bei einer Großpleite?
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisiert, dass nicht sichergestellt werden kann, ob der Notfallfonds im Notfall auch sicher ist. Denn selbst wenn er im Bedarfsfall Kredite aufnehmen könnte, kann man nicht sagen, ob dann auch jemand bereit wäre, tatsächlich Kredite zu vergeben. Denken wir nur an die Zeit der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria, als niemand – außer uns Steuerzahlern – Gelder in diese Bank investieren wollte.
Fazit:
Spätestens durch diese Gesetzesänderung lohnt es sich, ein paar Minuten über Alternativen zu Sparbuch und Girokonto nachzudenken.
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