Wissen Sie eigentlich ...
… ob bei Ihnen zuhause ein Brandmelder Pflicht ist?
Vorschriften für Neubauten in acht Bundesländern verbindlich
Beschlossene Sache. Das Österreichische Institut für Bautechnik sieht in Richtlinie 2 zum Brandschutz die Anbringung von Rauchwarnmeldern in allen Aufenthaltsräumen von Wohnungen vor, eine Ausnahme bilden lediglich Küchen sowie Abstell- und Sanitärräume. Auch in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angebracht werden. Die Richtlinie wurde im März 2015 von acht Bundesländern verbindlich beschlossen, lediglich in Salzburg ist sie noch nicht in Kraft.
Nachrüstung sinnvoll. Müssen Sie Ihre Wohnräume nun nachrüsten? Nicht unbedingt, denn die Verordnung über bautechnische Vorschriften gilt je nach Bundesland zumeist nur für Neubauten, zudem können andere architektonische und technische Lösungen einen gleichwertigen Schutz darstellen.
Regelung pro Bundesland im Detail
Bundesland |
Regelung |
Montage |
Wartung |
Burgenland |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.07.2008
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Kärnten |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.10.2012
- vorhandene Wohnungen bis 30.06.2013
|
Eigentümer |
Besitzer |
Niederösterreich |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.02.2015
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Oberösterreich |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.02.2014
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Salzburg |
keine |
|
|
Steiermark |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.05.2011
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Tirol |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.01.2008
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Vorarlberg |
- nur Neu- und Umbauten seit 01.01.2008
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Wien |
- nur Neu- und Umbauten seit 12.07.2008
- vorhandene Wohnungen keine Regelung
|
Eigentümer |
Besitzer |
Sinnvoll ist die Anbringung von Brandmeldern in jedem Fall, geht es aus den Erläuterungen hervor. Denn bei Bränden in Gebäuden sind Tote und Verletzte überwiegend im zivilen Bereich zu beklagen, wofür hauptsächlich die giftigen Bestandteile von Brandrauch verantwortlich sind – Erstickungsgefahr besteht bereits, bevor ein Brand um sich greift und vor allem nachts oft zu spät bemerkt wird.
Rauchwarnmelder sind demnach eine gute Investition und können bei Ausbruch von Feuer Leben retten.
Alle weiteren Details finden Sie auf dieser Webseite.
|